Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 21 vom 8.8.2008 Seite 389 bis 398
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren |
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zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl.
d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 -
v. 15.7.2008
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst |
68 Euro |
gehobenen Dienst |
53 Euro |
mittleren Dienst |
43 Euro |
einfachen Dienst |
33 Euro. |
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des Innenministeriums vom 1.8.2007 (MBl. NRW. S. 502) wird hiermit aufgehoben.
MBl. NRW. 2008 S. 390