Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 2 vom 13.1.2006 Seite 15 bis 28
Orientierungsdaten 2006 – 2009 für die Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2006) RdErl. d. Innenministeriums v. 29.12.2005 - 33 - 46.05.00 - 9058/05 - |
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Orientierungsdaten 2006 – 2009 für die Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2006) RdErl. d. Innenministeriums v. 29.12.2005 - 33 - 46.05.00 - 9058/05 -
Orientierungsdaten 2006 – 2009
für die Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen
(Orientierungsdaten 2006)
RdErl. d. Innenministeriums
v. 29.12.2005
- 33 - 46.05.00 - 9058/05 -
Nachfolgend gebe ich gemäß § 8 Abs. 2 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) in
Verbindung mit § 9 des NKF-Einführungsgesetzes NRW vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten
2006 bis 2009 für die Haushalts- und Finanzplanungen der Gemeinden (GV) des
Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Die Orientierungsdaten werden als Tabelle
und mit Erläuterungen einzelner Daten
nachfolgend dargestellt (Anlage).
Die zu den
steuerlichen Einnahmen und zum kommunalen Finanzausgleich empfohlenen
Orientierungsdaten basieren auf der Grundlage der für das Land
Nordrhein-Westfalen vom Finanzministerium NRW regionalisierten Steuerschätzung
des Arbeitskreises Steuerschätzung vom 2./3. November 2005. Die
Orientierungsdaten werden stets auf Grundlage des geltenden Steuerrechts
gegeben.
Die kommunalen Haushalts- und Finanzplanungen für den Zeitraum der
Haushaltsjahre 2006 bis 2009 sind auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden
aktuellen Orientierungsdaten in besonderer Weise von Planungsrisiken und
Unwägbarkeiten geprägt. Dazu gehören beispielsweise noch nicht detailliert abschätzbare
Einnahmenentwicklungen durch beschlossene oder geplante steuerrechtliche
Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die vom Bund geplante Erhöhung der
Mehrwertsteuer.
Mehreinnahmen, die sich für die Städte und Gemeinden durch den Abbau von Steuervergünstigungen
ergeben, stehen anteilige Mindereinnahmen gegenüber, die insbesondere aus neuen
Steuererleichterungen zur Ankurbelung der Konjunktur resultieren. Bei diesen
Steuererleichterungen dominieren die Mindereinnahmen durch die temporäre
Anhebung der degressiven AfA für die Übergangszeit bis zu der 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform.
Nach den bisher vorliegenden Schätzungen des Bundesfinanzministeriums zeichnet
sich für die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden ab, dass insbesondere
aufgrund der Gewerbesteuerausfälle durch diese Abschreibungsverbesserung die Steuermindereinnahmen
aus geplanten Steuerrechtsänderungen erst ab 2009 durch Mehreinnahmen aus dem
Abbau von Steuervergünstigungen deutlich überkompensiert werden. Dagegen führen
- diesen Schätzungen zufolge - die geplanten Steuerrechtsänderungen für die Städte
und Gemeinden in den Jahren 2006 und 2007 per Saldo sogar zu einem Minus, 2008
nur zu einem geringfügigen Plus. Dabei wachsen die Mehreinnahmen durch die
Abschaffung der zu Lasten des Einkommensteueraufkommens gezahlten
Eigenheimzulage, bis diese Zulage im Jahre 2013 für den letzten geförderten
Jahrgang 2005 ausläuft.
Hinzu kommen infolge der geplanten Anhebung des Mehrwertsteuersatzes
Mehrbelastungen auf der Ausgabenseite der Kommunalhaushalte und negative
Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Die Schätzung
des Bundesfinanzministeriums, die per Saldo von negativen steuerlichen
Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung bei den Städten und Gemeinden ausgeht,
beruht neben der Reservierung eines Teils der Mehreinnahmen für die Absenkung
der Lohnzusatzkosten auf der Erwartung, dass die Erhöhung des
Mehrwertsteuersatzes nicht voll überwälzbar sein wird, mit der Folge verminderter
Unternehmensgewinne und Mindereinnahmen bei den gewinnabhängigen Steuern.
Bei den Zuweisungen des Bundes für die kommunalen Leistungen zu Kosten
der Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II ist nach den Beschlüssen
des Bundestages am 15.12.2005 und des Bundesrates am 21.12.2005 für die Jahre
2005 und für 2006 von der in 2005 bereits gewährten Beteiligungsquote in Höhe
von 29,1 % als sicher auszugehen.
Die Erhöhung der Leitzinsen Anfang Dezember
2005 durch die Europäische Zentralbank in einem Zinsschritt um 0,25 v.H. Punkte
ist ein Signal zur Notwendigkeit eines optimierten Zins- und Schuldenmanagements.
Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Kassenkredite der Kommunen in
Nordrhein-Westfalen zur Liquiditätssicherung besteht muss die Konsolidierung
der Kommunalhaushalte verstärkt fortgesetzt werden.
Die kommunalen Haushalts- und Finanzplanungen
müssen aus den genannten Gründen weiterhin von hohen
Konsolidierungsanforderungen ausgehen. Die gesamtstaatlichen Defizite von Bund,
Ländern und Gemeinden sind zu hoch. Bund und Länder haben im Finanzplanungsrat
den Beschluss vom 16. Juni 2004 zur Begrenzung des Ausgabenwachstums auf 1,0 %
bekräftigt. Die Bundesregierung strebt das finanzwirtschaftliche Ziel an, ab
2007 die Defizitkriterien der Europäischen Union einzuhalten. Diesem Ziel sind
auch Länder und Kommunen verpflichtet. Die kommunalen Haushalts- und
Finanzplanungen sind an diesem Ziel auszurichten.
Das Innenministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen informiert mit seinen Kommunalfinanzberichten regelmäßig
über die Entwicklung der kommunalen Finanzen. Der Kommunalfinanzbericht vom
November 2005 ist - wie vorangegangene Berichte - auf den Internetseiten des
Innenministeriums NRW bei www.im.nrw.de
unter den Rubriken „Bürger und Kommunen“ / „Kommunalfinanzen“ /
„Kommunalfinanzberichte“ verfügbar.
Die hohen Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte aus Vorjahren und der
Stand der Kassenkredite sind besorgniserregend. In dieser sehr angespannten,
defizitären Haushaltssituation dürfen
die Konsolidierungsanforderungen nicht unterschätzt und damit verbundene
Maßnahmen nicht aufgeschoben werden. Zukunftorientierte Haushalts- und
Finanzwirtschaft muss die dauerhafte Leistungsfähigkeit zur Aufgabenerfüllung
und die Leistungsfähigkeit der Einwohner und Abgabenpflichtigen
berücksichtigen. Gleichzeitig sind die schwierigen Aufgaben anzugehen, von
Konsumausgaben zu Investitionsausgaben umzusteuern, die Neuverschuldung zu
reduzieren und mittel- bis langfristig einen Schuldenabbau anzustreben.
An den in der
Tabelle enthaltenen Daten können sich die Gemeinden (GV) bei der Aufstellung
des Haushaltes 2006 und bei der Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2009
entsprechend § 16 Abs. 1 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) und § 75 Abs.
1 und § 83 GO (a.F.) ausrichten.
Die
Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte für den Bereich aller Kommunen des
Landes. Sie geben Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche
Finanzplanung. Es bleibt Aufgabe jeder einzelnen Gemeinde (GV), anhand dieser
Empfehlungen unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Besonderheiten
die für ihre Finanzplanung zutreffenden bzw. erforderlichen Einzelwerte zu
ermitteln und zu bestimmen. Dies gilt auch und besonders für die Schätzung der
Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort
erheblich von der prognostizierten Durchschnittsentwicklung abweichen kann.
Anlage
- MBl. NRW. 2006 S. 22