Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 32 vom 19.11.2015 Seite 707 bis 718
Aufhebung des Runderlasses „Benachrichtigung der Konsulate durch die Polizei bei Unglücksfällen ausländischer Staatsangehöriger“ Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402- 57.01.54 - vom 20. Oktober 2015 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Aufhebung des Runderlasses „Benachrichtigung der Konsulate durch die Polizei bei Unglücksfällen ausländischer Staatsangehöriger“ Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402- 57.01.54 - vom 20. Oktober 2015
2051
Aufhebung des
Runderlasses „Benachrichtigung der Konsulate durch die Polizei bei
Unglücksfällen ausländischer Staatsangehöriger“
Runderlass
des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402-
57.01.54 -
vom 20. Oktober 2015
Der Runderlass des Innenministers "Benachrichtigung der Konsulate durch die Polizei bei Unglücksfällen ausländischer Staatsangehöriger" vom 7. Juli 1965 (MBl . NRW. S. 840) wird aufgehoben.
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2015 S. 709