Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 17 vom 23.6.2009 Seite 271 bis 282
Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB) |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB)
2370
Bestimmungen
zur Förderung von Wohnraum
für Menschen mit Behinderung
(BWB)
RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr -
IV.2-2210-454 /09 -
vom 18.5.2009
Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 2.6.2007 (MBl. NRW. S. 413) wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 1 Satz 3 werden vor dem Punkt die Wörter „in Verbindung mit § 1 VO WoFG NRW und dem RdErl. des
Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 5.12.2005 (SMBl. NRW. 2370), zuletzt geändert durch RdErl. vom
25.11.2008 (MBl. NRW. S. 600)“ eingefügt.
2.
In Nummer 3.1 werden in der Tabelle
die Zahl „24.000“ durch die Zahl „27.000“,
die Zahl „29.000“ durch die Zahl „32.500“,
die Zahl „18.000“ durch die Zahl „20.000“ und
die Zahl „23.000“ durch die Zahl „25.500“
ersetzt.
3.
In Nummer 6 werden nach den Wörtern „§ 1 VO WoFG NRW“
die Wörter „und dem RdErl. des Ministeriums für Bauen
und Verkehr vom 5.12.2005 (SMBl. NRW. 2370), zuletzt
geändert durch RdErl. vom 25.11.2008 (MBl. NRW. S. 600)“ eingesetzt.
4.
In Nummer 9 wird Satz 3 gestrichen.
5.
Nach Nummer 4 der Anlage wird folgende Nummer 5 angefügt:
„5
Energetischer Standard
Bei der Förderung des Neubaus von Gebäuden mit Wohnheimplätzen ist der energetische Standard gemäß Nummer 1.7 Satz 1 Anlage 1 WFB zu erfüllen. Wird dieser Standard nicht erfüllt und ist die Planung des Bauvorhabens bereits vor dem 1.06.2009 abgeschlossen worden, kann auf der Grundlage dieser Bestimmungen in der Fassung vom 2.06.2007 gefördert werden.“
6.
Dieser Änderungserlass wurde am 18.5.2009 bekanntgegeben.
MBl. NRW. 2009 S. 274