Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 38 vom 15.12.2010 Seite 873 bis 886
Berichtigung in den Anlagen 2 und 8 des Ausführungserlasses zum Staatsangehörigkeitsrecht, RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16. August 2010 |
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Berichtigung in den Anlagen 2 und 8 des Ausführungserlasses zum Staatsangehörigkeitsrecht, RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16. August 2010
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Berichtigung in den Anlagen 2 und 8
des Ausführungserlasses zum Staatsangehörigkeitsrecht,
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales vom
16. August 2010
vom 18.11.2010
1.
Die Anlage 2 (Einbürgerungsantrag) erhält auf Seite 9, Absatz
2 die folgende Fassung:
„Belehrung über die Richtigkeit der Angaben
Ich versichere, dass meine Angaben richtig sind. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass unrichtige oder unvollständige Angaben zur Ablehnung oder Rücknahme der Einbürgerung sowie zu einer Freiheits- oder Geldstrafe (§ 42 Staatsangehörigkeitsgesetz) führen können und dass ich verpflichtet bin, Änderungen meiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse während des Verfahrens unverzüglich mitzuteilen.“
2.
Die Anlage 8 erhält auf der Seite 1 (Vorblatt zum Antrag auf Ausstellung
eines Staatsangehörigkeitsausweises) die folgende Fassung:
- im 1. Kasten (Erwerb kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit), rechte Spalte, 2. Zeile:
„Vaters oder Mutter, falls Kind sonst staatenlos“
- im 2. Kasten (Erwerb kraft Gesetzes), rechte Spalte, 6. Spiegelstrich:
„unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B. Niederlassungserlaubnis) oder als Schweizer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Abkommen vom 21.6.1999“
- MBl. NRW. 2010 S. 874