Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 39 vom 29.12.2017 Seite 1063 bis 1068
Änderung der Allgemeinen Verfügung und des Gemeinsamen Runderlasses „Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen“ Allgemeine Verfügung des Ministeriums der Justiz und Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen |
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Normkopf Norm Normfuß |
Änderung der Allgemeinen Verfügung und des Gemeinsamen Runderlasses „Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen“ Allgemeine Verfügung des Ministeriums der Justiz und Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen
20061
Änderung der
Allgemeinen Verfügung und
des Gemeinsamen Runderlasses
„Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung
aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht
des Landes Nordrhein-Westfalen“
Allgemeine
Verfügung des Ministeriums der Justiz und
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern und
des Ministeriums der Finanzen
Vom 21. Dezember 2017
Die Allgemeine Verfügung des Justizministeriums vom 26. November 2012 - 1518 - I. 193 -und Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.06.18. - und des Finanzministeriums - H 2090 - 2/13 - II B 3 - „Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 23. November 2012 (MBl. NRW. S. 720) wird wie folgt geändert:
1
In Nummer 4.1.3 werden nach dem Wort „Anlagen“ die Wörter „in einer Datei“
eingefügt.
2
Nummer 4.2.1.1 wird wie folgt geändert:
2.1
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
2.1.1
In Satz 2 wird das Wort „EGVP“ durch die Wörter „zur Übertragung geeignetes Postfach“
ersetzt.
2.1.2
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Möglichkeiten zur Verwendung eines geeigneten Postfachs können unter www.egvp.de eingesehen werden.“
2.2
In Buchstabe c Satz 1 werden die Wörter „mit der Software“ durch die Wörter
„über den sogenannten“ und die Wörter „die unter www.safe-registierung.de“
durch die Wörter „der unter https://safe.safe-justiz.de/safe-registration-client/“
ersetzt.
3
Nummer 4.2.2.1 wird wie folgt geändert:
3.1
In Buchstabe a Satz 1 werden die Wörter „mit der Software“ durch die Wörter
„über den sogenannten“ und die Wörter „die unter www.safe-registierung.de“
durch die Wörter „der unter https://safe.safe-justiz.de/safe-registration-client/“
ersetzt.
4
Nummer 4.3.2.2 wird aufgehoben.
5
Abschnitt II wird wie folgt geändert:
Die Angabe „2017“ wird durch die Angabe „2022“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Düsseldorf , den 21. Dezember 2017
Ministerium der
Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Thomas K e x e l
- MBl. NRW. 2017 S. 1064