Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 23 vom 8.11.2019 Seite 617 bis 646
Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe |
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Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
III.
Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die
Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden
zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe
und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 10.
Oktober 2019
Die Satzung des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe über die Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen
Gemeinden zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und
als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben vom
10. Oktober 2019 ist im Internet unter
http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen
öffentlich bekannt gemacht worden.
Münster, den 10. Oktober 2019
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
- MBl.
NRW. 2019 S.