Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 71 vom 23.12.1999 Seite 1393 bis 1414
Muster zu Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) |
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Muster zu Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
6300
Muster
zu Bestimmungen der Gemeindeordnung
und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO)
RdErl. d. Innenministeriums v. 24.11.1999
III B 3 – 61.30.25 – 7682/99
Mein RdErl. v. 27.11.1995 (SMBl. NRW. 6300) wird wie folgt geändert:
1.
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
"Verwaltungsvorschriften über die Muster zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (VV Muster zur GO und GemHVO)"
2.
Im Abschnitt 1 (Muster) wird die Nummer 12 gestrichen.
3.
Der Abschnitt 2 (Schlussbestimmungen) wird wie folgt gefasst:
"2 Schlussbestimmungen
Dieser Runderlass ist erstmals auf die Haushalte für das Haushaltsjahr 1997 anzuwenden. Er tritt mit Ablauf des Haushaltsjahres 2005 außer Kraft."
4.
Die Anlage 1 (Muster zu § 77 i.V.m. § 79 Abs. 6 GO) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 Satz 1 werden in dem Fundstellenhinweis die Abkürzung "NW." durch die Abkürzung "NRW." ersetzt und in § 5 Nr. 2 die Wörter "nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital" gestrichen.
b) In Nummer 2 Sätze 2 und 3 und im Hinweis wird die Abkürzung "NW" gestrichen.
5.
In Anlage 2 c (Muster zu § 4 Nr. 3 GemHVO) werden in der Fußnote die Angabe "26;"
gestrichen und die Angabe "42 und 43;" durch die Angabe "42 bis 44;" ersetzt.
6.
Die Anlage 8 (Muster zu § 2 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird das Wort "enthält" gestrichen.
b) In Nummer 2 wird das Wort "Sonderrücklage" durch das Wort "Sonderrücklagen" ersetzt.
c) Der Abschnitt "Nachrichtlich" erhält folgende Fassung:
"Nachrichtlich: Mindestbestand der allgemeinen Rücklage
Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre
Haushaltsjahr ... ....................................... TDM
Haushaltsjahr ... ....................................... TDM
Haushaltsjahr ... ....................................... TDM
Durchschnitt der letzten drei Jahre................ TDM
hiervon 2 v.H.als ....................................... TDM"
7.
Die Anlage 12 a (Muster zu § 26 Abs. 2 GemHVO) und die Anlage 12 b (Muster zu § 26 Abs. 3 GemHVO) entfallen.
8.
Die Anlage 13 (Muster zu § 80 i.V.m. § 79 Abs. 6 GO) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 Satz 1 werden in dem Fundstellennachweis die Abkürzung "NW." durch die Abkürzung "NRW." ersetzt und in § 3 Satz 1 die Wörter "und Ausgaben für Investitionsausgaben" und in § 5 Nr. 2 die Wörter "nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital" gestrichen.
b) In Nummer 2 Satz 2 wird die Abkürzung "NW" gestrichen; in Satz 3 werden die Wörter "Die Nachtragssatzung" durch die Wörter "Der Nachtragshaushaltsplan" ersetzt und im Hinweis die Abkürzung "NW" gestrichen.
9.
Die Anlagen 14 a, 14 b, 14 c und 14 d (Muster zu § 41 GemHVO) werden durch die nachstehenden Neufassungen ersetzt.
10.
Die Anlage 17 (Muster zu § 43 Abs. 2 GemHVO) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird das Wort "enthält" gestrichen.
b) Der Abschnitt "Nachrichtlich" erhält folgende Fassung:
"Nachrichtlich: Mindestbestand der allgemeinen Rücklage
Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre
Haushaltsjahr ... ....................................... TDM
Haushaltsjahr ... ....................................... TDM
Haushaltsjahr ... ....................................... TDM
Durchschnitt der letzten drei Jahre................ TDM
hiervon 2 v.H.als ....................................... TDM"
11.
Die durch diesen Erlass geänderten Bestimmungen sind - soweit nicht vorab eine Regelung durch Einzelerlass getroffen wurde - erstmals für das Haushaltsjahr 2001 anzuwenden.
MBl. NRW. 1999 S. 1400