Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahre 2005
(Muster für Merkblätter zur Unterrichtung
der Wahlberechtigten über die Stimmabgabe)
Aufgrund des § 2 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 der
Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) hat der Bundeswahlbeauftragte in
seiner Bekanntmachung Nr. 17 vom 18. November 2004 empfohlen, die in den
Anlagen 1 bis 3 wieder gegebenen Muster der Merkblätter für die
Wahlberechtigten (§ 41 Abs. 4 Satz 1 SVWO) zu verwenden.
Das Merkblatt in der Anlage 1 sollte in den Fällen verwendet werden, in denen aufgrund
von Wahlausweisen gewählt wird (§ 33 Abs.1 Satz 1 SVWO). Soweit von der
Vorschrift des § 41 Abs. 1 Satz 2 SVWO (Verbindung der Stimmzettel mit den
Wahlausweisen) Ausnahmen zugelassen werden, sollte auf der Rückseite des
Merkblattes das erste Bild entfallen und die Nummernfolge der übrigen Bilder
entsprechend geändert werden.
Das Merkblatt in der
Anlage 2 sollte in den Fällen
verwendet werden, in denen besondere personenbezogene Kennzeichnungen auf den
Wahlbriefumschlägen als Wahlausweise gelten (§ 33 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
mit § 42 Abs. 1 SVWO).
Das Merkblatt in der Anlage 3 sollte in den Fällen verwendet werden, in denen besondere
personenbezogene Kennzeichnungen auf den Wahlbriefumschlägen, die verschlüsselt
sind und deshalb den Stimmzettelumschlag entbehrlich machen, als Wahlausweise
gelten (§ 33 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 1 und 2 SVWO).
Für die Wahlen der Verwaltungsräte bei den
Krankenkassen sind die Muster entsprechend zu ändern. Werden Wahlunterlagen
ausschließlich übersandt, können die jeweiligen Hinweise auf der Vorder- und
Rückseite des Merkblattes auf die Räume zur Stimmabgabe entfallen.
Im Übrigen habe ich keine Bedenken, wenn von
den Mustern abgewichen wird, um den Namen des Versicherungsträgers in dem
Merkblatt zu verwenden. Das Gleiche gilt für Hinweise, die im Hinblick auf eine
maschinelle Auswertung der Wahlunterlagen geboten erscheinen.
Essen, den 30. November 2004
Der
Landeswahlbeauftragte
für die Durchführung der
Sozialversicherungswahlen im
Lande NRW
S c h ü r m a n n
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
- MBl.
NRW. 2004 S. 1245
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