Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 31 vom 14.12.2012 Seite 719 bis 730
Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen vom 22.11.2012 |
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Normkopf Norm Normfuß |
Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen vom 22.11.2012
20020
Vertretungserlass NRW
Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d.
Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und
Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d.
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Bauen, Wohnen
Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und
Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d.
Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen
vom 22.11.2012
Der Vertretungserlass vom 1.7.2011 (MBl. NRW. S. 246), zuletzt geändert durch Erlass vom 2.2.2012 (MBl. NRW. S. 60) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
"4
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
In Rechtsstreitigkeiten und sonstigen gerichtlichen Verfahren (z.B. Mahn-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenzverfahren, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) sind zur Aktiv- und Passivvertretung des Landes berufen
das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk,
soweit nicht die nachstehend genannten Dienststellen vertretungsbefugt sind,
die Bezirksregierungen
im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes,
die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden,
sofern sie in dieser Funktion Aufgaben wahrnehmen,
der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen
für seinen Zuständigkeitsbereich,
das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
für seinen Zuständigkeitsbereich,
und
der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb -
für seinen Zuständigkeitsbereich.
Das Ministerium behält sich vor, die gerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen oder auf eine andere als die zuständige Stelle zu übertragen."
2. Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
"7
Ministerium
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
In Rechtsstreitigkeiten und sonstigen gerichtlichen Verfahren (z.B. Mahn, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenzverfahren, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) sind zur Aktiv- und Passivvertretung des Landes berufen
das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr,
soweit nicht die nachstehend genannten Dienststellen vertretungsbefugt sind,
die Bezirksregierungen
im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes,
die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden,
sofern sie in dieser Funktion Aufgaben wahrnehmen,
der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
für seinen Zuständigkeitsbereich,
die UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl
für ihren Zuständigkeitsbereich,
und
die Zweckverbände nach §§ 5 Abs. 1 und 15 Satz 2 ÖPNVG NRW
im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes.
Das Ministerium behält sich vor, die gerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen oder auf eine andere als die zuständige Stelle zu übertragen."
3. Die bisherigen Nummern 7 bis 10 werden zu den Nummern 8 bis 11.
4. Die bisherigen Nummern 11.1 bis 11.7 werden zu den Nummern 12.1 bis 12.7.
5. Die bisherigen Nummern 12.1 bis 12.2.2. werden zu den Nummern 13.1 bis 13.2.2
6. Die bisherigen Nummern 13.1 bis 13.3 werden zu den Nummern 14.1 bis 14.3.
- MBl. NRW. 2012 S. 723