Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 4 vom 23.2.2012 Seite 59 bis 80
Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen vom 2.2.2012 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen vom 2.2.2012
20020
Vertretungserlass NRW
Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule
und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für
Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Innovation,
Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und
d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und
Medien
über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen
vom 2.2.2012
Der Vertretungserlass vom 1.7.2011 (MBl. NRW. S. 246) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.2 muss der erste Klammerzusatz wie folgt lauten: „(JMBl. NRW 2011 S. 231)“.
2. In Nummer 2 werden nach dem Wort „Aufgabengebietes“ folgende Wörter eingefügt:
„und
die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden,
sofern sie in dieser Funktion Aufgaben wahrnehmen.“
3. Die Nummer 3.1 wird nach den Worten „§ 111 Absatz 2 Satz
2 SchulG“, „ wie folgt geändert: „die Zentralstelle
für Fernunterricht für ihren Zuständigkeitsbereich
und
die Schulen in Angelegenheiten nach § 3 Absatz 1 SchulG.“.
4. Die Nummern 3.2 und 3.3 werden wie folgt neu gefasst:
„3.2
Die Schulen können in Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 SchulG
auch einen Vertreter der Schulaufsichtsbehörde mit der Prozessvertretung im
Sinne der jeweiligen Prozessordnung betrauen. Die Schulaufsichtsbehörde kann
sich im Einzelfall vorbehalten, vor den Gerichten neben der
vertretungsberechtigten Schule aufzutreten und prozessuale Handlungen
vorzunehmen. Die Schulaufsichtsbehörde kann darüber hinaus in Einzelfällen,
insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, die
gerichtliche Vertretung der in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden
Schulen selbst übernehmen.
3.3
Das Ministerium behält sich vor, in Einzelfällen, insbesondere bei
Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, die gerichtliche Vertretung
selbst zu übernehmen oder auf eine andere als die zuständige Stelle zu
übertragen. In den Fällen der Übertragung der Vertretung auf eine andere als
die zuständige Stelle kann sich das Ministerium darüber hinaus vorbehalten, vor
den Gerichten neben der beauftragten Dienststelle aufzutreten und prozessuale
Handlungen vorzunehmen.“
5. In den Nummern 4, 5, 6 und 7 werden nach den Wörtern „die
Bezirksregierungen im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes,“ jeweils
die Wörter
„ die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden,
sofern sie in dieser Funktion Aufgaben wahrnehmen,“ ergänzt.
6. In Nummer 4 wird der Klammerzusatz „ (Straßen NRW)“ gestrichen.
7. In Nummer 5 wird der Klammerzusatz „ (IT. NRW)“ gestrichen.
8. In Nummer 6 wird das „Landesinstitut für Arbeit und Gesundheit Nordrhein-Westfalen“ in „das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung“ geändert, der Klammerzusatz „(LIGA)“ wird gestrichen.
9. Nummer 7 wird folgt geändert:
a) die Wörter „die staatlichen Forstämter für ihren Zuständigkeitsbereich“ werden gestrichen,
b) nach den Wörtern „der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen für seinen Zuständigkeitsbereich“ wird der Klammerzusatz „(Forst- und Holzwirtschaft sowie obere Jagdbehörde),“ angefügt,
c)
nach den Wörtern „der Direktor der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter für seinen
Zuständigkeitsbereich,“ werden die Wörter
„die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Kreisstellen der
Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte im Kreis
im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die sich auf das Grundstücksverkehrsgesetz
beschränkt,“ eingefügt.
10.. In den Nummern 8,9 und 10 wird nach den Wörtern „die Bezirksregierungen im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes,“ die Wörter
„die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden
sofern sie in dieser Funktion Aufgaben wahrnehmen,“ eingefügt
11. In Nummer 10 wird das Wort „Strategiezentrum“ durch das Wort „Landeszentrum“ ersetzt.
- MBl. NRW. 2012 S. 60