Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 37 vom 22.12.2006 Seite 815 bis 840
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor -Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF)- RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 5.12.2006 - III-5-764.71.40 |
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor -Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF)- RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 5.12.2006 - III-5-764.71.40
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Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen
zur Förderung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor
-Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF)-
RdErl. des Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 5.12.2006 -
III-5-764.71.40
Der
RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 14.6.2005 (MBl. NRW. S. 893, ber. 1.9.2005 MBl. NRW. S. 1151, SMBl. 793) wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 1.3 wird Satz 2 gestrichen.
2.
In Nr. 2.2.6 werden das Komma und das Wort „Eigenleistungen“ gestrichen.
3.
Die Nr. 4.2 wird wie folgt neu gefasst:
„Für
Maßnahmen nach Nrn. 2.1.1 und 2.1.6 können anfallende Verwaltungsgemeinkosten
der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers bis zu einem Anteil von
7 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pauschal als förderfähig anerkannt
werden, soweit mit der Maßnahme kein wirtschaftliches Eigeninteresse verbunden
ist.
Im
Übrigen darf die Zuwendung nur mit der Auflage bewilligt werden, dass die
Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die geförderten
Beschäftigten nicht besser stellt als vergleichbare Landesbeschäftigte.“
4.
Die Nr. 4.3 wird gestrichen.
5.
Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2006 S. 834