Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 23 vom 22.8.2014 Seite 451 bis 472
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III 6-71-60-00.03 v. 22.7.2014 |
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III 6-71-60-00.03 v. 22.7.2014
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Richtlinien
über die Gewährung von
Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe
RdErl. d.
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - III 6-71-60-00.03
v. 22.7.2014
Der RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 8.3.2013 (MBl. NRW. S. 123) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2.1 und Nummer 2.1.1 werden jeweils die Wörter „Aus- und Fortbildung“ durch das Wort „Weiterbildung“ ersetzt.
2. Die Nummer 2.1.7 wird aufgehoben.
3. Die Nummer 2.3 wird wie folgt gefasst:
„2.3
Entwicklung von Konzepten und Strukturen zur Wildbretvermarktung“.
4. Die Nummern 2.3.1 bis 2.3.3 werden aufgehoben.
5. In Nummer 6.1 Satz 1 werden nach dem Wort „ist“ die Wörter „in zweifacher Ausfertigung“ eingefügt.
6. In Nummer 6.2.1 werden die Wörter „die obere Jagdbehörde“ durch die Wörter „das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.
7. Nach Nummer 6.2.1 wird folgende Nummer 6.2.2 eingefügt:
„6.2.2
Die Bewilligungsbehörde leitet eine Ausfertigung des Antrags vor Bescheidung an
das Ministerium weiter. Die Bescheidung der Anträge kann erst nach Zustimmung
des Ministeriums und nach Anhörung des Landesjagdbeirates erfolgen.“
8. Die bisherige Nummer 6.2.2 wird Nummer 6.2.3.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2014 S. 471