Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 27 vom 13.8.2010 Seite 665 bis 676
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren |
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zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 -
36.08.09 -
v. 22.7.2010
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst 70 Euro
gehobenen Dienst 55 Euro
mittleren Dienst 44 Euro
einfachen Dienst 33 Euro.
Eine
vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW)
erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl.
des Innenministeriums vom 20.7.2009 (MBl. NRW. S. 370) wird
hiermit aufgehoben.
Der Minister für Inneres und Kommunales
Ralf J ä g e r
- MBl. NRW. 2010 S.
666