Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 33 vom 28.11.2017 Seite 973 bis 984
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung – 612 – 66.2 – |
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zugehörige Anlagen : |
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung – 612 – 66.2 –
II.
Festlegung der Rohbauwerte und
des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4
des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
– 612 – 66.2 –
Vom 25.Oktober 2017
Gemäß
Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), die zuletzt
durch Verordnung vom 19. September 2017 (GV. NRW. S. 760) geändert worden ist,
wird bekannt gemacht:
1
Soweit
bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der
Rohbausumme auszugehen ist, sind die in der Anlage aufgeführten
landesdurchschnittlichen Rohbauwerte zugrunde zu legen.
2
Der Stundensatz
für das Jahr 2018 beträgt € 84,00.
3
Diese
Bekanntmachung gilt ab dem 1. Januar 2018.
- MBl. NRW. 2017 S. 980