Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 37 vom 30.12.2020 Seite 879 bis 886
Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ Runderlass |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ Runderlass
20021
Änderung
des Runderlasses
„Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung
vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“
Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
Vom 7. Dezember 2020
1
Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ vom 27. April 2020 (MBl. NRW. S. 236) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird aufgeboben.
2. Die Nummern 2 und 3 werden zu Nummern 1 und 2.
3. In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2020 S. 880