Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 3 vom 6.2.2024 Seite 121 bis 132
Änderung der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen |
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Normkopf Norm Normfuß |
Änderung der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
21222
Änderung der
Gebührenordnung
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Vom 3. Dezember 2022
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2022 aufgrund § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 416) und Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 417) geändert worden ist, eine Änderung der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 360), die zuletzt durch Beschluss der Kammerversammlung vom 31. Oktober 2020 (MBl. NRW. 2021 S. 89) geändert worden ist, beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage zur Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 360), die zuletzt durch Beschluss der Kammerversammlung vom 31. Oktober 2020 (MBl. NRW. 2021 S. 89) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 werden die Wörter „Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen“ durch das Wort „Bescheinigungen“ ersetzt.
2. In Nummer 2 werden die Wörter „Zeugnissen und“ gestrichen.
3. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Verfahren zur Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen aufgrund von im Ausland erworbenen Qualifikationen einschließlich der Durchführung der Eignungs-, Defizit- oder Kenntnisprüfung: € 500“
4. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
„4. Bearbeitung von Anträgen einschließlich der Durchführung von mündlichen Prüfungen zur Erteilung einer Gebiets- oder Zusatzbezeichnung: € 500, je mündlicher Wiederholungsprüfung € 220“
5. In Nummer 5 wird das Wort „Bereichsbezeichnung“ durch die Wörter „Gebiets- oder Zusatzbezeichnung“ ersetzt und vor dem Wort „Prüfung“ das Wort „mündliche“ eingefügt.
6. In Nummer 6 werden nach dem Wort „Erteilung“ die Wörter „oder Verlängerung“ eingefügt.
7. Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
„6a. Verfahren zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte oder ihrer Verlängerung: € 400“
8. Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt:
„7a. Stellungnahmen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen: € 25 bis € 200“
9. Nummern 9 bis 11 werden aufgehoben.
10. In Nummer 12 wird das Wort „übrigen“ gestrichen.
Artikel 2
Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Ausgefertigt.
Düsseldorf, den 7. Dezember 2022
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Gerhard H ö h n e r
Genehmigt.
Düsseldorf, den 28. September 2023
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
H a m m
Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird hiermit zur Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigt.
Düsseldorf, den 10. Oktober 2023
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Gerhard H ö h n e r
- MBl. NRW. 2024 S. 127