Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 18 vom 28.4.2004 Seite 435 bis 472
Bekanntmachung Nr. 3 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 vom 2. April 2004 |
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Bekanntmachung Nr. 3 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 vom 2. April 2004
III.
Bekanntmachung Nr. 3
über die Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahre 2005
vom 2. April 2004
aa) eigenen Kosten, abzüglich etwaiger Erstattungsbeträge (§ 86 Abs. 2 Satz 1 SVWO),
bb) Kostenerstattung an Beschwerdeführer (§ 86
Abs. 1 Satz 1 SVWO),
aa) Kosten der Herstellung der Vordrucke,
bb) Kosten des Versandes der Vordrucke an die
Stellen, die die Wahlausweise ausstellen (insbesondere in den Fällen der §§ 35,
37 und 39 SVWO),
aa) Kosten der Ausstellung der Wahlausweise
(auch wenn die Wahlausweise in einem Arbeitsgang hergestellt und ausgestellt werden, sind die Kostenanteile für die Herstellung - Buchstabe g) aa) - und die Ausstellung - Buchstabe h) aa) - getrennt zu erfassen; notfalls sind die Kostenanteile zu schätzen),
bb) Kosten der unmittelbaren Aushändigung der Wahlunterlagen,
cc) Kosten
der Übermittlung der Wahlunterlagen,
aa) Kosten, die den Versicherungsträgern im Zusammenhang mit dem Selbstdarstellungsrecht der Listenträger (§ 27 Abs. 1 SVWO) entstehen,
bb) Kosten der Aufklärungsmaßnahmen der
Versicherungsträger über den Zweck und den Ablauf der Wahl und der Wahlhandlung
(§ 27 Abs. 3 SVWO), einschließlich gesonderter Informationen an blinde oder sehbehinderte
Wähler.
Der
Landeswahlbeauftragte
für die Durchführung
der Sozialversicherungswahlen
im Lande NRW