Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 4 vom 23.1.2004 Seite 81 bis 110
Ausfertigung der Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 17.05.2003 Bek. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe v. 17.12.2003 |
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Ausfertigung der Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 17.05.2003 Bek. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe v. 17.12.2003
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Ausfertigung der Änderung
der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe in der Fassung vom 17.05.2003
Bek. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 17.12.2003
Die
Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2003 folgende Änderung des
§ 10 der Anlage zum HVM beschlossen:
"§ 10
Anrechnungsverfahren
Werden
Leistungen nach Anwendung dieser Honorarverteilung geringer vergütet, sind
diese Kürzungsbeträge auf die Kürzungsbeträge im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Degression anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die
Kürzungsbeträge im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Degression die
geringeren Vergütungen aus der Honorarverteilung nach dieser Anlage nicht
berücksichtigt haben. Die Anrechnung erfolgt nach Abschluss des
Jahresausgleichsverfahrens gemäß § 11.
Diese Änderung
tritt zum 01.01.2003 in Kraft."
Münster,
den 17.12.2003
Dr. Dietmar G o r s
k i
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Konrad K o c h
Vorsitzender der Vertreterversammlung
- MBl. NRW. 2004 S. 103