Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 5 vom 14.2.2007 Seite 91 bis 104
Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2006 RdErl. d. Finanzministeriums vom 30.1.2007 - KomF 1112 - 6 – IV B 3 - |
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Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2006 RdErl. d. Finanzministeriums vom 30.1.2007 - KomF 1112 - 6 – IV B 3 -
Anteil der
Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2006
RdErl. d. Finanzministeriums vom 30.1.2007
- KomF 1112 - 6 – IV B 3 -
Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer für das Jahr
2006 beläuft
sich auf 724
011 766,92 EUR
Der Anteil ergibt sich aus den monatlichen Mitteilungen des
Bundesministeriums der Finanzen über den auf die Gemeinden in NRW entfallenden
Anteil an der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer.
Aus der Schlussabrechnung 2005 waren noch auf
2006 vorzutragen 1,00
EUR
Zur Verteilung standen zur Verfügung: 724 011 767,92 EUR
Darauf wurden gezahlt:
Für das I. Quartal 177 057 994,00 EUR
Für das II. Quartal 173 913 804,00 EUR
Für das III. Quartal 182 872 831,00 EUR
Abschlag für das IV. Quartal 182 872 831,00 EUR
Verbleiben zugunsten der Gemeinden: 7 294 307,92 EUR
in der Schlussabrechnung kommen zur Auszahlung: 7 294 306,00 EUR
Der Restbetrag wird auf 2007 vorgetragen: 1,92 EUR
Der Betrag der Schlussabrechnung wird am 30.01.2007 ausgezahlt. Auf die Gemeinden wird dieser Betrag entsprechend dem gültigen Verteilungsschlüssel aufgeteilt.
- MBl. NRW. 2007 S. 101