Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 17 vom 12.7.2011 Seite 227 bis 244
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren |
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zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09
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v. 1.7.2011
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst |
72 Euro |
gehobenen Dienst |
56 Euro |
mittleren Dienst |
46 Euro |
einfachen Dienst |
34 Euro. |
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 22.7.2010 (MBl. NRW. S. 666) wird hiermit aufgehoben.
Der Minister
für Inneres und Kommunales
Ralf J ä g e r
- MBl. NRW. 2011 S. 241