Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 21 vom 7.8.2009 Seite 369 bis 382
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe |
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
2160
Öffentliche
Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe
Bek. d. Ministeriums
für Generationen, Familie, Frauen und Integration - 313-3.6102.01 -
v. 14.7.2009
Die Bek. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 28.5.1990 - IV B 2 - 6104.0 - (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:
Der Träger „Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. - Unabhängige Institutionen für politische Bildung und Jugendarbeit, Sitz Bonn (am 27.04.1994)“ wird gestrichen.
Der Träger „Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe e.V., Sitz Bonn (am 8.11.1968)“ wird gestrichen.
Nach dem Träger „DGB-Jugend NRW, Sitz: Düsseldorf“ wird der Träger „Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Sitz: Düsseldorf (am 25. Mai 2009)“ eingefügt.
Nach dem Träger „Landesarbeitsgemeinschaft Spiel- und Amateurtheater Nordrhein-Westfalen e.V., Sitz Recklinghausen“ wird der Träger „Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit Nordrhein-Westfalen, Sitz: Düsseldorf (am 8. Juli 2009)“ eingefügt.
Nach dem Träger „Naturschutzjugend NRW - Träger e.V., Sitz: Düsseldorf“ wird der Träger „Outlaw, Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Sitz: Münster (am 25. Mai 2009)“ eingefügt.
- MBl. NRW. 2009 S. 373