Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 10 vom 6.5.2013 Seite 147 bis 156
Änderung des RdErl. des Finanzministeriums zur Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung in der Sozialversicherung RdErl. des Finanzministeriums – B 6028 – 3.4 – IV vom 14.3.2013 |
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zugehörige Anlagen : |
Änderung des RdErl. des Finanzministeriums zur Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung in der Sozialversicherung RdErl. des Finanzministeriums – B 6028 – 3.4 – IV vom 14.3.2013
8201
Änderung des
RdErl. des Finanzministeriums
zur Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines
Richters
in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung in der
Sozialversicherung
RdErl. des Finanzministeriums – B 6028 – 3.4 – IV vom 14.3.2013
Der Runderlass zur Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung in der Sozialversicherung vom 16.11.2012 (MBl. NRW. S. 704) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt geändert.
1. Die Anlagen 1 und 2 werden neu gefasst.
2. Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. 2013 S. S. 152