Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 25 vom 2.5.2000 Seite 447 bis 460
Berichtigung zum RdErl. d. Innenministeriums ; Führen von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei, vom 9.2.2000 (MBl. NRW. S. 190) |
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Berichtigung zum RdErl. d. Innenministeriums ; Führen von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei, vom 9.2.2000 (MBl. NRW. S. 190)
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Berichtigung
zum RdErl. d. Innenministeriums ;
Führen von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei, vom
9.2.2000 (MBl. NRW. S. 190)
Ziffer 4.3 erhält folgende Fassung:
4.3
Fahrerlaubnisse der Klassen 2 und 3 sind im dienstlichen Interesse
- sofort umzutauschen, wenn das 50. Lebensjahr vollendet ist,
- im übrigen bis zum 31.12.2000 umzutauschen,
sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber Fahrzeuge der Klasse CE führen soll.
-MBl.
NRW. 2000 S. :452