Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 3 vom 20.1.2000 Seite 21 bis 32
Jahresabschlüsse 1997 der Westf. Kliniken, Zentren und Institute |
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Normkopf Norm Normfuß |
Jahresabschlüsse 1997 der Westf. Kliniken, Zentren und Institute
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Jahresabschlüsse 1997
der Westf. Kliniken, Zentren und Institute
Bek. des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe vom 15.10.1999 - AZ 65 78 04 / 97
Die Jahresabschlüsse der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe per 31.12.1997 sind durch die zuständige Bezirksregierung - Gemeindeprüfungsamt Düsseldorf - mit folgendem Ergebnis geprüft worden.
Die Jahresabschlüsse können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster, Warendorfer Straße 21-23, Zimmer 212, und bei den Verwaltungen der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eingesehen werden.
Überdrucke sind gegen Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband anzufordern.
Wolfgang Schäfer
Landesdirektor
Westf. Zentrum für Psychiatrie Bochum
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Zentrums für Psychiatrie Bochum zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemKHBVO steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 17. Mai 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.7.16-702 -
In Vertretung
gez. Dr. Rotering
Westf. Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik Dortmund
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Dortmund zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 19. Mai 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-704 -
In Vertretung
gez. Dr. Rotering
Westf. Klinik für Psychiatrie, Pschotherapie, Psychosomatik
und Neurologie Gütersloh
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie Gütersloh zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes: Die Verluste halten seit 1989 an. Das langfristig gebundene Vermögen ist nicht ausreichend durch langfristige Mittel finanziert. Der Eigenkapitalanteil ist gering. Rationalisierungsreserven sollten vorzugsweise genutzt werden.
Düsseldorf, den 10. September 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-710 -
Im Auftrag
gez. Schönershofen
Hans-Prinzhorn-Klinik Hemer
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Hans-Prinzhorn-Klinik Hemer zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 28. April 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31/32.16-706 -
gez. Schönershofen
Westf. Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Herten
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie Herten zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemKHBVO steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 06. Juli 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-726 -
gez. Schönershofen
Westf. Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Lengerich
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Lengerich zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes: Das positive Jahresergebnis ist nur durch Trägerzuschüsse entstanden. Das Eigenkapital ist negativ und es ist nicht erkennbar, dass es die Klinik aus eigener Kraft schafft, díe Verlustvorträge abzubauen. Rationalisierungsreserven sollten verstärkt genutzt werden.
Düsseldorf, den 06. August 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-715 -
In Vertretung
gez. Dr. Rotering
Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lippstadt
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lippstadt zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 27. Oktober 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-705 -
Im Auftrag
gez. Schönershofen
Westf. Klinik für Psychiatrie Marsberg
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Marsberg zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 09. September 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-716 -
Im Auftrag
Schönershofen
Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Münster
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Münster zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 29. Juni 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-718 -
gez. Schönershofen
Westf. Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Paderborn
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie Paderborn zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 GemKHBVO steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes: Die Verluste halten seit 1993 an. Die Zuschüsse des Trägers steigen.
Düsseldorf, den 18. Juni 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-719 -
gez. Schönershofen
Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Warstein
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Warstein zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 29. Juni 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-723 -
gez. Schönershofen
Westf. Klinik f. Kinder- u. Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in der Haard
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Haard zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Haard, Marl-Sinsen.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 31. März 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-712 -
In Vertretung
gez. Strohmeyer
Westf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Instituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westf. Instituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 17. Juni 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-713 -
gez. Schönershofen
Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie St. Johannes-Stift Marsberg
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des St. Johannes-Stiftes Marsberg zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie - St.-Johannes-Stift Marsberg -.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, 01. Juli 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-717 -
gez. Schönershofen
Bernhard-Salzmann-Klinik Gütersloh
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Bernhard-Salzmann-Klinik Gütersloh zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 31. Mai 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-709 -
gez. Schönershofen
Hans-Peter-Kitzig Institut Gütersloh
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Hans-Peter-Kitzig Instituts Gütersloh zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 17. Mai 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-707 -
In Vertretung
gez. Dr. Rotering
Westf. Klinik Schloß Haldem
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Klinik Schloß Haldem zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 30. April 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31/32.16-711 -
gez. Schönershofen
Westf. Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zentrums.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel Einwendungen nicht ergeben. Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ist zu bemerken, daß die Eigenkapitalausstattung unzureichend ist.
Düsseldorf, den 17. Juni 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-725 -
gez. Schönershofen
Westf. Therapiezentrum "Bilstein" Marsberg
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Therapiezentrums "Bilstein" Marsberg zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Therapiezentrums.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KGN NW Einwendungen nicht ergeben. Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ist zu bemerken, dass die Eigenkapitalausstattung unzureichend ist.
Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes: Die Ertragslage ist auch weiterhin unbefriedigend.
Düsseldorf, den 14. September 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-724 -
im Auftrag
Schönershofen
Westf. Pflege- und Förderzentrum Lippstadt-Benninghausen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Pflege- und Förderzentrums Lippstadt-Benninghausen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums Lippstadt-Benninghausen.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 30. April 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31/32.16-727 -
gez. Schönershofen
Westf. Pflege- und Förderzentrum Marsberg
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Pflege- und Förderzentrums Lippstadt-Benninghausen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 1997, die Buchführung und der Jahresabschluss zum 31. Dezember 1997 entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums Marsberg.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Düsseldorf, den 11. Mai 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-714 -
In Vertretung
gez. Dr. Rotering
Westf. Pflege- und Förderzentrum Warstein
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Pflege- und Förderzentrums Warstein zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums Warstein.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Düsseldorf, den 07. Juli 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16-720 -
gez. Schönershofen
MBl. NRW 2000 S. 27