Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 40 vom 12.7.2000 Seite 701 bis 716
Jahresabschlüsse 1997 der Rheinischen Kliniken Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 5.6.2000 |
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Jahresabschlüsse 1997 der Rheinischen Kliniken Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 5.6.2000
Landschaftsverband Rheinland
Jahresabschlüsse 1997
der Rheinischen Kliniken
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 5.6.2000
Die Landschaftsversammlung Rheinland fasste in ihrer Sitzung am 17.12.1998 einstimmig den Beschluss LVers 10/79:
"1
Feststellung der Jahresabschlüsse:
Der Jahresabschluss 1997 der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen und der Orthopädie Viersen wird entsprechend den in den Anlagen zur Drucksache Nr. 10/684 LA beigefügten Bilanzen zum 31.12.1997 und der Gewinn- und Verlustrechnung 1996 festgestellt.
2
Gewinnverwendung und Verlustbehandlung:
2.1
Zuführung zur freien Rücklage
Der Jahresüberschuss zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken
Bonn in Höhe von = DM 89.141,98
Mönchengladbach in Höhe von = DM 509.724,84
und der Bilanzgewinn der
Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen
(Gewinnvortrag i.H.v. DM 127.843,46)= DM 111.824,60
wird der freien Rücklage zugeführt.
2.2
Vortrag des Bilanzgewinns
Der Bilanzgewinn zum 31.12.1997 (davon Gewinnvortrag)
der Rheinischen Kliniken
Düsseldorf
(Gewinnvortrag i.H.v.DM 222.527,34) = DM 69.524,87
Köln
Gewinnvortrag i.H.v.DM 431.787,52) = DM 44.814,86
sowie der Jahresüberschuss zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken
Düren in Höhe von = DM 106.595,85
Langenfeld in Höhe von = DM 123.908,53
und der nicht verwendete Teil des Jahresüberschusses zum 31.12.1997 für den Ausgleich des Verlustvortrages der Rheinischen Kliniken
Bedburg-Hau in Höhe von DM 7.655,00
Essen in Höhe von DM 2.192,32
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.3
Ausgleich des Verlustvortrages
Der Teil des Jahresüberschusses zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken
Bedburg-Hau in Höhe von DM 63.271,35
Essen in Höhe von DM 110.232,43
wird verwendet zum Ausgleich des Verlustvortrages.
2.4
Vortrag des Jahresfehlbetrages
Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken
Viersen in Höhe von DM 1.052.755,72
wird auf neue Rechnung vorgetragen."
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau
zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen für die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 2 Dezember 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-601-
Im Auftrag
gez. Schönershofen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Bonn
zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung, unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe für die Anwärter im Anhang erfolgt. Für die Pensionäre war die Bilanzierung aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht abschließend zu beurteilen. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 31. März 2000
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-602-
Im Auftrag
gez. Dr. Rotering
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Düren zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln)
hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung, unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Eine Passivierungspflicht von Versorgungsansprüchen besteht zum Zeitpunkt dieses Jahresabschlusses nicht. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 25. Oktober 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-604-
Im Auftrag
gez. Schönershofen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Landes- und Hochschulklinik Düsseldorf zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass für die nicht passivierungspflichtigen Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen (Altzusagen) keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Jahresabschluss vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 1. Juli 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-605-
gez. Schönershofen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Langenfeld
zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass für die nicht passivierten Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen (Altzusagen) keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Jahresabschluss vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 13. Januar 2000
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-608-
Im Auftrag
gez. Schönershofen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Viersen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen der Beamten nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.
Im Übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rhein. Kliniken Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes:
"Die Ertragslage ist unbefriedigend. Angesichts der ungünstigen Zukunftsperspektive ist das Rationalisierungspotential auszuschöpfen."
Düsseldorf, den 12. August 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-611
In Vertretung
gez. Dr. Rotering
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Essen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO - Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 13. Juli 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-606-
gez. Schönershofen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Köln zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass für die nicht passivierungspflichtigen Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen (Altzusagen) keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte.
Der Jahresabschluss vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 12. März 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-607-
In Vertretung
gez. Strohmeyer
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen der Beamten nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.
Im Übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rhein. Kliniken Mönchengladbach. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 28. April 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31/32.16-610
gez. Schönershofen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungszusagen an Beamte nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.
Im Übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".
Düsseldorf, den 9. August 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-602
In Vertretung
gez. Dr. Rotering
Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der Dienststunden, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Horion-Haus (Dienstgebäude Hermann-Pünder-Straße 1, Zimmer 6031, eingesehen werden.
Köln, den 05.06.2000
Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland
E s s e r
MBl. NRW 2000 S. 712