Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 5 vom 31.1.2000 Seite 47 bis 60
Sportgruppen der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 5.1.2000 - IV C 3 – 4729 |
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Sportgruppen der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 5.1.2000 - IV C 3 – 4729
I.
203014
Sportgruppen der Polizei
RdErl. d. Innenministeriums v. 5.1.2000 - IV C 3 – 4729
Das Polizeiausbildungsinstitut Selm/Polizei-Sportbildungsstätte betreut zur Förderung des Polizeisports und für Auftritte im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit die
- Polizei-Landesturnriege und
- Polizei-Landeskarategruppe
und regelt deren Einsatz.
Die Sportgruppen können eingesetzt werden
- bei dienstlichen Veranstaltungen oder Anlässen im dienstlichen oder öffentlichen Interesse,
2. bei sonstigen Veranstaltungen, sofern deren Art und Bedeutung der Mitwirkung nicht entgegenstehen.
Für Auftritte gem. Nr. 2. hat der Veranstalter für alle anfallenden Kosten eine Pauschalvergütung von insgesamt 2.500,-- DM (1.278,23 Euro) zu tragen, die als Einnahmen bei Einzelplan 03, Kapitel 03 110, Titel 119 50 zu buchen sind.
Der RdErl. v. 10.7.1990 (n.v.) – IV C 3 – 4729 –, zuletzt geändert durch RdErl. v. 11.12.1996 (n.v.), wird hiermit aufgehoben.
- MBl. NRW. 2000 S.48