Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 54 vom 25.10.2002 Seite 1071 bis 1096
Orientierungsdaten 2003 – 2006 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2003) |
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zugehörige Anlagen : |
Orientierungsdaten 2003 – 2006 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2003)
II.
Innenministerium
Orientierungsdaten 2003 – 2006
für die Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen
(Orientierungsdaten 2003)
RdErl. d. Innenministeriums v. 30.
September 2002
- 33 - 41.40 - 9045/02 -
Nachfolgend gebe ich gemäß § 24 Abs. 3
der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 14.05.1995 (GV. NRW. S. 516),
zuletzt geändert am 15.6.1999 (GV. NRW. S. 386), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium
die Orientierungsdaten 2003 bis 2006 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Die Tabelle mit den einzelnen
Orientierungsdaten und eine Erläuterung sind als Anlage beigefügt.
Die Orientierungsdaten
berücksichtigen die wirtschafts- und finanzpolitischen Empfehlungen des Finanzplanungsrates
vom 21. März 2002 und die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2002.
Der Finanzplanungsrat, dem unter anderem
auch Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände angehören, hat in der Sitzung
am 21. März 2002 die Umsetzung der Ziele des Europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspakts erörtert. Er erkennt
diese als notwendig an und befürwortet einen nationalen Stabilitätspakt. In
seinem Beschluss zur Sicherstellung der Einhaltung der deutschen
Verpflichtungen aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt hat er einvernehmlich beschlossen, dass bei
der Gestaltung künftiger Haushalte für die Jahre 2003 und 2004 der Bund seine
Ausgaben im Vergleich zu 2002 um durchschnittlich 0,5 v. H. pro Jahr vermindern
wird und die Länder und Gemeinden ihr jährliches Ausgabenwachstum auf jeweils
1,0 v.H. im Jahresdurchschnitt
begrenzen werden.
In der 96. Sitzung des
Finanzplanungsrates am 12. Juni 2002 wurde darauf hingewiesen, dass die o.g.
Ausgabenbegrenzungen unverzichtbar zur Umsetzung der Maastricht-Kriterien sind.
Gleichwohl muss aber berücksichtigt
werden, dass die Kommunen in NRW bereits seit Mitte der 90er Jahre
Vorleistungen erbracht haben, in dem sie mit ihren Ausgabensteigerungen im
Durchschnitt unter den bisherigen Empfehlungen des Finanzplanungsrates (maximal + 2,0 v. H.) lagen. Es wird für die
Kommunen nicht zuletzt wegen der neuen gesetzlichen Belastungen durch den Bund
(z.B. Grundsicherungsgesetz, Integrationskosten nach dem Zuwanderungsgesetz)
schwierig werden, die neuen Ausgabenempfehlungen (maximal + 1,0 v. H.)
einzuhalten.
Trotzdem müssen vor allem bei den
laufenden Ausgaben (konsumtiven Ausgaben) die Konsolidierungsmaßnahmen
verstärkt fortgeführt werden. Auf die Verpflichtung zur Ausschöpfung der
eigenen Einnahmemöglichkeiten nach der Gemeindeordnung (GO) wird ergänzend
hingewiesen. Auch wegen der erkennbaren Belastungen der kommunalen Haushalte
durch die Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes, die Einführung des
Grundsicherungsgesetzes zum 01. Januar 2003, die Integrationskosten nach dem
Zuwanderungsgesetz und die weiterhin verhaltene wirtschaftliche Entwicklung ist
es unumgänglich, den Kurs der Haushaltskonsolidierung noch verstärkt
fortzuführen. Aufgrund der nicht mehr verlässlichen Entwicklung der kommunalen
Einnahmen (wirtschaftliche Entwicklung, Gewerbesteuer), können künftige
finanzielle Handlungsspielräume nur erreicht werden, wenn die Kommunen ihre
Ausgaben reduzieren.
In den Folgejahren wird die Lage
angespannt bleiben, nicht zuletzt auch aufgrund der 3. Stufe der Einkommensteuertarifsenkung
im Jahr 2005. Hier gilt es, mögliche steuerliche Mehreinnahmen, die den
Kommunen individuell in den nächsten beiden Jahren entstehen, soweit wie möglich zu nutzen, um Mindereinnahmen im
Haushaltsjahr 2005 abfedern zu können.
Rückblickend auf den Verlauf der kommunalen Haushalts- und
Finanzwirtschaft ist folgendes anzumerken:
Die Kommunalfinanzen haben sich 2001 und im Verlauf
des ersten Halbjahres 2002 nachhaltig verschlechtert. Auf der Einnahmeseite gab
es bereits im Haushaltsjahr 2001 einen empfindlichen Einbruch des
Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuer netto – 11,7 v.H.), der sich im Verlauf
des ersten Halbjahres 2002 noch verstärkt fortgesetzt hat. Der kommunale Anteil
an der Einkommensteuer reduzierte sich im Haushaltjahr 2001 um 4,9 v.H., auch
das Umsatzsteueraufkommen blieb schwach. Auf der Ausgabenseite stiegen
insbesondere die sozialen Leistungen wieder deutlich (2001 + 3,1 v.H.; erstes
Halbjahr 2002 + 4,1 v.H.) an.
Im Saldo der
(bereinigten) Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen wiesen die Kommunen in
Nordrhein-Westfalen 2001 erstmals seit drei Jahren wieder ein
Finanzierungsdefizit in Höhe von rd. 1,15 Mrd. € auf. Anstrengungen vieler
Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte sind aber nach wie vor nicht zu
übersehen. Die kommunalen Ausgaben (ohne besondere Finanzierungsvorgänge)
blieben auch 2001 mit einem Anstieg von + 0,9 v.H. unterhalb der Empfehlungen
des Finanzplanungsrates für die Entwicklung der öffentlichen Haushalte.
Sorgen bereiten
die kommunalen Verwaltungshaushalte. Die Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte
2001 erhöhten sich auf einen neuen Rekordstand von rd. 2,15 Mrd. €, worin eine
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von rd. 1,61 Mrd. € enthalten war. Auf
das Jahr 2001 bezogen sind damit neue Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte i.
H. v. 509,9 Mio. € entstanden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass dies ein
Ergebnis einer saldierten Betrachtungsweise der Statistik ist. Für die künftige
Entwicklung sind die nicht abgedeckten Fehlbeträge aus 2000 (509,8 Mio. €) mit
zu berücksichtigen. Die Kommunalhaushalte 2003 und 2004 werden damit mit
abzudeckenden Fehlbeträgen aus Vorjahren von insgesamt rd. 2,7 Mrd. € vorbelastet.
Darüber
hinausgehende Belastungen der Kommunen sind kaum noch verträglich. Es bedarf im
Gegenteil einer Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung und/oder
nachhaltiger Entlastungen, damit die Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre
wichtigen Investitionen verstärken zu können. Die mit der vom Bund eingesetzten
Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen verfolgten Reformüberlegungen
sollten Chancen eröffnen, die kommunalen Steuereinnahmen stetiger und
verlässlicher zu gestalten und Belastungen der Kommunen zu reduzieren.
Sorgen bereiten
vor allem die Städte mit Haushaltssicherungskonzepten, in denen wirksame
Maßnahmen zum Abbau der Fehlbeträge unabdingbar notwendig sind. Der allein
gangbare Weg für die Kommunen besteht darin, den eigenen Haushalt weiter und
nachhaltiger zu konsolidieren, die Bestrebungen zu einer Gemeindefinanzreform
zu unterstützen und bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung künftige Steuermehreinnahmen
konsequent zum Abbau von Fehlbeträgen und Schulden zu nutzen. Allenfalls kommt
noch – soweit möglich - der Aufbau von
Rücklagen oder eine Erhöhung der Investitionen in Betracht, neue Konsumausgaben
sind auf absehbare Zeit dagegen nicht finanzierbar.
Die
Konsolidierungsanstrengungen der Kommunen müssen deshalb, wie auch in den
anderen öffentlichen Haushalten, konsequent fortgesetzt werden. Das Land hilft
den Kommunen bei ihrer Konsolidierung, wo dies möglich ist. Land und Kommunen
bilden auch bei der notwendigen Konsolidierung ihrer Haushalte eine bewährte
Partnerschaft.
Den Berechnungen der
nachfolgenden Orientierungsdaten liegt die gesamtwirtschaftliche Projektion der
Bundesregierung nach dem Stand vom Mai 2002 zu Grunde.
Die Steuereinnahmen sind
neben den Zuweisungen/Zuschüssen und Erstattungen die wichtigste Einnahmequelle
des Kommunalhaushalts. Da sie die Basis für den finanzpolitischen Rahmen der
nächsten Jahre bilden, werden an die Verlässlichkeit der Steuerschätzung hohe
Erwartungen gestellt.
Die Einnahmenschätzungen
orientieren sich an den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom
Mai 2002 auf der Basis des geltenden Steuerrechts. Sie berücksichtigen die
zweite Stufe des Steuersenkungsgesetzes für 2003 mit den sich aus dem
Flutopfersolidaritätsgesetz ergebenden Folgerungen.
Die mehrfache drastische
Rücknahme der Einnahmeerwartungen Mitte der 90er Jahre, aber auch die bundesweit
zu beobachtenden Einnahmeeinbrüche der Gewerbesteuer im Jahr 2001 und im ersten
Halbjahr 2002 machen die Schwierigkeiten der Steuerschätzungen deutlich. Dies
habe ich bei der in der Anlage beigefügten Tabelle berücksichtigt.
An den in der Tabelle
(vgl. Anlage) enthaltenen Daten sollen sich die Gemeinden (GV) bei der
Erstellung und Fortschreibung der Finanzplanung für die Jahre 2003 bis 2006
entsprechend § 16 Abs. 1 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz und § 75 Abs. 1 GO
ausrichten. Die Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte für den Bereich des
Landes und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche
Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde (GV), anhand dieser
Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen
Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden bzw. erforderlichen
Einzelwerte zu ermitteln und zu bestimmen. Dies gilt auch und besonders
aufgrund der nicht prognostizierbaren Werte für die Schätzung der
Gewerbesteuereinnahmen, die zudem, je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten
vor Ort, erheblich voneinander abweichen können.
Die Orientierungsdaten für die
Entwicklung der Gesamtausgaben, insbesondere der konsumtiven Ausgaben, z.B. bei
den Personalausgaben und dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, aber
auch bei den sozialen Leistungen, verdeutlichen auch in diesem Jahr den
Konsolidierungszwang, dem die kommunale Finanzwirtschaft ausgesetzt bleibt.
Erhöhte Belastungen bei den sozialen Leistungen können aufgrund der
gesetzlichen Neuerungen und daneben
wegen der sich im Pflegebereich abzeichnenden Kostenerhöhungen sowie der
anhaltend hohen Arbeitslosigkeit entstehen. Hierauf haben die Kommunalen
Spitzenverbände in der Anhörung zu diesen Orientierungsdaten hingewiesen. Dies
habe ich bei meiner Prognose berücksichtigt.
Das Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen erfasst aufgrund des Finanz- und
Personalstatistikgesetzes vom 8.03.2000 (BGBl. I S. 206) die Haushaltsansätze
für 2002 der Gemeinden und Kreise in der bekannten Differenzierung. Die
Ergebnisse hierzu sind dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
bis zum 02.12.2002
mitzuteilen. Entsprechende
Vordrucke werden rechtzeitig zugesandt. Ich bitte, den finanzstatistischen Meldepflichten
sorgfältig nachzukommen. Die Gemeinden sollten weiter bedenken, dass auf
Grundlage der amtlichen Finanzstatistiken die notwendigen Informationen für
finanzpolitische Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Kommunen im
Vergleich gewonnen werden. Deshalb liegt es im Interesse der Kommunen, dass die
statistischen Meldepflichten sorgfältig und zeitgerecht erledigt werden.
Zu den
nachstehenden Orientierungsdaten (vgl. Anlage) wurden die kommunalen
Spitzenverbände am 03. September 2002 angehört.
- MBl. NRW. 2002 S. 1088