Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 31 vom 14.6.2002 Seite 545 bis 560
Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau, Rheinische Heilpädagogische Heim Bonn, Rheinische Heilpädagogische Heim Düren, Rheinische Heilpädagogische Heim Langenfeld, Rheinische Heilpädagogische Heim Viersen |
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Normkopf Norm Normfuß |
Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau, Rheinische Heilpädagogische Heim Bonn, Rheinische Heilpädagogische Heim Düren, Rheinische Heilpädagogische Heim Langenfeld, Rheinische Heilpädagogische Heim Viersen
Landschaftsverbandes Rheinland
Veröffentlichung
der Vertretungsbefugnisse
für das
Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau,
Rheinische Heilpädagogische Heim Bonn,
Rheinische Heilpädagogische Heim Düren,
Rheinische Heilpädagogische Heim Langenfeld,
Rheinische Heilpädagogische Heim Viersen
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 9. 4. 2002
Gemäß ' 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung vom 01. Juni 1988 (GV. NRW. Seite 324, bereinigt 360) in Verbindung mit ' 6 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime vom 28. September 2001 (GV. NRW Nr. 36 vom 09.11.2001, Seite 752) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime veröffentlicht.
1
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau
1.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Psychologe Thomas Ströbele
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Peerenboom
1.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Gabriele Kepser
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Verwaltungsangestellter Karl-Heinz Pillen
2
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn
2.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Psychologe Gerald Schueler
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Verwaltungswirt Wilfried Wieland
2.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Psychologe Reinhold Braun
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Volkswirt Bernd Jung
3
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren
3.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Psychologe Heinz Tietjen
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Dipl. Verwaltungswirt, Betriebswirt (VWA) Jörg Schürmanns
Weiterer fachlicher Werkleiter und fachlicher Leiter der Betriebsstelle
Euskirchen:
Dipl.-Sozialarbeiter Wilderich Freiherr von Weichs
3.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Sozialarbeiter Wilderich Freiherr von Weichs
Vertretung des weiteren fachl. Werkleiters und fachl. Leiters der
Betriebsstelle Euskirchen:
Dipl.-Psychologe Heinz Tietjen
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes
Betriebswirt Hans-Theo Balsam
4
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld
4.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Pädagoge Woldemar Hesse
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Landesverwaltungsrat Karl-Heinz Meyer
4.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Diplom-Pädagoge Andreas Niehoff
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Landesverwaltungsrat Henning Rose
5
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen
5.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erste Werkleiterin und fachliche Leiterin des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Ida Nottelmann
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Landesoberverwaltungsrat Karl-Heinz Meyer (kommissarisch)
5.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Adelheid Niehaus
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und
Verwaltungsdienstes:
Landesverwaltungsrat Henning Rose (kommissarisch)
6
Abgabe formbedürftiger Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen gemäß ' 6 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzung in Verbindung mit '§ 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinen allgemeinen Vertreter und den sachlich zuständigen Landesrat.
Aufgrund der Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:
- An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des Sondervermögens,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/-Pacht von mehr als 3.000,00 EUR,
- Aufträge nach VOL bei einem Gesamtwert von mehr als 100.000,00 EUR
- Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 100.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 500.000,00 EUR überschreiten,
- Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung.
Das Formerfordernis nach §' 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung wird auch insoweit gewahrt, als eine vom Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinem allgemeinen Vertreter und dem sachlich zuständigen Landesrat unterzeichnete Vollmacht vorliegt (' § 21 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung).
7
Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen bedürfen nicht der Formerfordernis des §' 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit '§ 6 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung, soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung abgegeben werden.
7.1
Zuständigkeit der Werkleitung
In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen zum Betrieb der Rheinischen Heilpädagogischen Heime gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Werkleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband durch die Erste Werkleiterin bzw. den Ersten Werkleiter und die Kaufmännische Werkleiterin bzw. den Kaufmännischen Werkleiter gemeinschaftlich vertreten.
Die Betriebsstelle Euskirchen des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren kann, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die nur diese Betriebsstelle betrifft, durch die weitere fachliche Werkleiterin bzw. den weiteren fachlichen Werkleiter und die Kaufmännische Werkleiterin bzw. den Kaufmännischen Werkleiter gemeinschaftlich vertreten werden.
Die Mitglieder der Werkleitung können durch ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vertreten werden.
Die Werkleitung entscheidet u.a. über:
- Erteilung von Aufträgen nach VOB bei einem Vergabewert im Einzelfall bis zu 100.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen,
- Erteilung von Aufträgen nach VOL bei einem Vergabewert bis zu 100.000,00 EUR,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/Pacht von bis zu 3.000,00 EUR.
7.2
Zuständigkeit des Kaufmännischen Werkleiters - gleichzeitig Leiter des
Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes -
Ist der Kaufmännische Werkleiter - gleichzeitig Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungs-denstes - allein zuständig (§' 5 Absatz 3, 1. Satz der Betriebssatzung in Verbindung mit ' 8 der Dienstanweisung für die Werkleitungen), kann er die Unterzeichnungsbefugnis überragen. Für die Abgabe entsprechender formfreier Verpflichtungserklärungen ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Unterzeichnungsbefugnis übertragen worden:
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau:
- ohne Einschränkung |
Kaufmännischer Werkleiter Andreas Peerenboom |
- bis zu 25.000,- EUR |
Stellv. Kaufmännischer Werkleiter Karl-Heinz Pillen, |
bei Abwesenheit von Herrn Peerenboom ohne Einschränkung
- bis 2.500,- EUR im Pflegekostenbereich |
Horst Duenbostell |
- bis 1.500,- EUR im Beschaffungsbereich |
Edgar Huth und Frank Ludwig |
- bis 250,- EUR für die Bereiche Bekleidungsgeld für Bewohner/-innen sowie Bagatellarznei für den Gruppenbedarf |
Heidemarie Schoelen |
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bonn:
- ohne Einschränkung |
Kaufmännischer Werkleiter Wilfried Wieland |
- bis zu 25.000,00 EUR |
Stellv. Kaufmännischer Werkleiter Bernd Jung, |
bei Abwesenheit von Herrn Wieland ohne Einschränkung.
- bis zu 25.000,00 EUR |
Iris Mamadi |
- bis 1.500,00 EUR |
Karin Oster, Birgit Schneider |
- bis 500,00 EUR |
Gerlinde Hauptmann |
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Düren:
Kaufmännischer Werkleiter Jörg Schürmanns |
|
- bis zu 25.000 EUR |
Stellv. Kaufmännischer Werkleiter Hans-Theo Balsam, |
bei Abwesenheit von Herrn Schürmanns ohne Einschränkung
- bis 1.000,00 EUR |
Roswitha Kant |
- bis 500,00 EUR |
Rosemarie Eßer, Bernd Pauli, Andreas Seidelmeyer |
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Langenfeld:
- ohne Einschränkung |
Kaufmännischer Werkleiter Karl-Heinz Meyer |
- bis zu 25.000,00 EUR |
Stellv. Kaufmännischer Werkleiter Henning Rose, |
bei Abwesenheit von Herrn Meyer ohne Einschränkung
- bis zu 2.500,00 EUR |
Barbara Kaus |
bei Abwesenheit von Herrn Meyer und Herrn Rose bis zu 25.000 EUR.
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Viersen:
- ohne Einschränkung |
Kommissarischer Kaufmännischer Werkleiter Karl-Heinz Meyer |
- bis zu 25.000,00 EUR |
Kommissarischer Stellv. Kaufmännischer Werkleiter Henning Rose, |
bei Abwesenheit von Herrn Meyer ohne Einschränkung.
Köln, den 09. April 2002
Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
MBl. NRW 2002 S. 557