Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 26 vom 16.10.2006 Seite 451 bis 498
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen |
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Normkopf Norm Normfuß |
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
II.
Landesanstalt
für Medien Nordrhein-Westfalen
Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte
der Jahre 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004
Bek. d. Landesanstalt für
Medien Nordrhein-Westfalen v. 14.9.2006
Gemäß
§§ 115, 110 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2002 (GV. NRW. 2002 S. 334) i.
V. m. § 10 a Abs. 8 der Satzung über das Finanzwesen der Landesanstalt für
Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) (FinO-LfM) vom 27. Januar 2003 (GV. NRW. S. 42)
wird nach Abschluss des Prüfungsverfahrens über die Jahresabschlüsse 1999
bis 2004 Folgendes veröffentlicht:
I.
Gesamtübersicht
Jahresabschlüsse 1999–2004
I. a
Vermögensrechnung zum 31.12.1999
Haushaltsrechnung 1999
Anlage 1
I. b
Vermögensrechnung zum 31.12.2000
Haushaltsrechnung 2000
Anlage 2
I. c
Vermögensrechnung zum 31.12.2001
Haushaltsrechnung 2001
Anlage 3
I. d
Vermögensrechnung zum 31.12.2002
Haushaltsrechnung 2002
Anlage 4
I. e
Vermögensrechnung zum 31.12.2003
Haushaltsrechnung 2003
Anlage 5
I. f
Vermögensrechnung zum 31.12.2004
Haushaltsrechnung 2004
Anlage 6
II.
Zusammenfassung
Geschäftsberichte 1999–2004
a)
Allgemeines
Mit dem Inkrafttreten des Landesmediengesetzes (LMG NRW) am 31. Juli 2002
erhielt die „Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen“ den Namen
„Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen“ (LfM). Die Zuweisung neuer Aufgaben
im LMG NRW führte auch zu einer redaktionellen Umgestaltung des Gesetzes. Im
Folgenden genannte Bestimmungen entsprechen dem neuen Gesetz, galten aber
textgleich auch schon in den Jahren 1999 bis 2001. Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse 1999 bis 2001 in „Deutsche Mark“ und die
Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 in „Euro“ aufgestellt sind.
Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht der Landesanstalt für Medien
Nordrhein‑Westfalen (LfM) haben ihre rechtlichen Grundlagen in den
Bestimmungen der §§ 109 ff Landesmediengesetz (LMG NRW) und des Abschnittes
VIII (§§ 37-48) der Finanzordnung (FinO-LfM). Bis zur Veröffentlichung des
Landesmediengesetzes am 30. Juli 2002 trug die LfM die Bezeichnung
„Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen“ (LfR).
Nach § 37 FinO-LfM besteht der Jahresabschluss aus der Haushaltsrechnung und
der Vermögensrechnung. Die Haushaltsrechnung besteht aus der Ertrags- und
Aufwandsrechnung und der Finanzrechnung (§ 38). Gliederung und Inhalt der
Vermögensrechnung regelt § 39. Deshalb muss das Rechnungswesen der LfM
nach handelsrechtlichen Grundsätzen gestaltet werden.
Die Jahresabschlüsse 1999 - 2004 wurden auf der Grundlage dieser Vorschriften
aufgestellt. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften gebotenen
Jahresabschlussbuchungen (Abschreibungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten
etc.) wurden ermittelt und entsprechend der Darstellung im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Entsprechend den von der Rundfunkkommission anerkannten Feststellungen des
Landesrechnungshofes NRW über den Jahresabschluss 1988 errechnet sich ein
möglicher Abführungsbetrag an den WDR (§ 116 Abs. 1 LMG NRW) aus dem
tatsächlichen Einnahmeüberschuss eines Haushaltsjahres.
b)
Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse
Die Basis zur Finanzierung des Haushalts der LfM bildet der zusätzliche Anteil
an der einheitlichen Rundfunkgebühr gem. § 10
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag i. V. m. § 40 Rundfunkstaatsvertrag und
§ 116 LMG NRW. Danach beträgt der Anteil der Landesmedienanstalten jeweils 2 %
des Aufkommens aus der Grundgebühr und des Aufkommens aus der Fernsehgebühr.
Allerdings erhält die LfM nur 55 % dieses zusätzlichen Anteils an der
einheitlichen Rundfunkgebühr (§ 116 Abs. 1 Satz 1 LMG NRW). Die übrigen 45 %
erhält der WDR für die „Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH” (§ 47
WDR-Gesetz). Ein möglicher zusätzlicher Abführungsbetrag an den WDR (§ 116 Abs.
1 Satz 2 LMG NRW) errechnet sich aus dem tatsächlichen Einnahmeüberschuss eines
Haushaltsjahres. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des kaufmännischen
Abschlusses (Ergebnis der Ertrags- und Aufwandsrechnung) in der Finanzrechnung.
Die Finanzrechnung dient dem Nachweis der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben.
Das Ergebnis stellt den an den WDR zu zahlenden Abführungsbetrag für das
laufende Jahr dar.
ba)
1999:
Die Erträge der LfR aus Gebühren betrugen ca. 24,7 Mio. DM. Zusätzlich wurden
ca. 13,8 Mio. DM sonstige Erträge erwirtschaftet. Insbesondere durch
Geldanlagen, die Erstattung von Entgelten des Sendernetzes des Lokalfunks durch
die Betriebsgesellschaften und die Ausgleichsabgabe gem. § 66 a LRG.
Die Aufwendungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf
Zuwendungen
(Förderungen) |
rd. 10,9 Mio. DM, |
|
Personalaufwendungen |
rd. 8,2 Mio. DM. |
|
Sachaufwendungen
|
|
|
Außerdem war die Entnahme von rd. 577 TDM zur Förderung der technischen
Infrastruktur aus der zu diesem Zweck gebildeten Rücklage erforderlich, für
Offene Kanäle in Kabelanlagen rd. 738 TDM. Der Baurücklage wurden rd. 13,5 Mio.
DM für Baukosten entnommen. Die Rücklage zur technischen Ausstattung des neuen
Gebäudes wurde in voller Höhe mit 300 TDM in Anspruch genommen.
Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis
erzielt:
|
DM |
DM |
Gesamterträge |
|
38.522.066,68 |
|
|
|
Gesamtaufwendungen |
|
|
Kapitel 1 |
|
|
Kapitel 2 |
|
|
Kapitel 3 |
|
|
Kapitel 4 |
|
|
Kapitel 5 |
|
|
Kapitel 6 |
730.893,34 |
|
Kapitel 7 |
|
|
|
37.049.506,37 |
|
|
|
- 37.049.506,37 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
|
|
Abführung an den WDR |
|
0,--
|
Ergebnis der Ertrags- und
Aufwandsrechnung |
|
1.472.560,31 |
Für das Jahr 1999 hat sich
kein Abführungsbetrag an den WDR ergeben.
bb) 2000:
Die Erträge der LfR aus Gebühren betrugen rd. 25,2 Mio. DM. Zusätzlich wurden
rd. 7,9 Mio. DM sonstige Erträge erwirtschaftet.
Die Aufwendungen konzentrierten sich im
Wesentlichen auf
Sachaufwendungen
|
|
|
Zuwendungen
(Förderungen) |
rd. 13,5 Mio. DM, |
|
Personalaufwendungen |
rd. 7,5 Mio. DM. |
|
Außerdem war die Entnahme von rd. 179 TDM
zur Förderung der technischen Infrastruktur aus der zu diesem Zweck gebildeten
Rücklage erforderlich, für Offene Kanäle 586 TDM. Der Baurücklage wurden 100
TDM für Baukosten entnommen. Die Betriebsmittelrücklage wurde in voller Höhe,
rd. 824 TDM, in Anspruch genommen.
Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis
erzielt:
|
DM |
DM |
Gesamterträge |
|
33.090.776,10 |
|
|
|
Gesamtaufwendungen |
|
|
|
|
|
Kapitel 1 |
7.530.838,86 |
|
Kapitel 2 |
|
|
Kapitel 3 |
|
|
Kapitel 4 |
|
|
Kapitel 5 |
1.242.072,31 |
|
Kapitel 6 |
1.130.663,26 |
|
Kapitel 7 |
|
|
|
32.646.194,71 |
|
|
|
- 32.646.194,71 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
|
|
Abführung an den WDR |
|
0,--
|
Ergebnis der Ertrags- und
Aufwandsrechnung |
|
|
Für das Jahr 2000 hat sich kein
Abführungsbetrag an den WDR ergeben.
bc)
2001:
Die Erträge aus Gebühren betrugen rd. 28,8 Mio. DM. Zusätzlich wurden
rd. 5,0 Mio. DM sonstige Erträge, insbesondere durch Erstattung von
Leitungsgebühren, erwirtschaftet.
Die Aufwendungen konzentrierten sich im
Wesentlichen auf
Sachaufwendungen
|
|
|
Kosten des
Gebühreneinzugs und des Leitungsnetzes |
|
|
Zuwendungen
(Förderungen) |
rd. 15,5 Mio. DM, |
|
Personalaufwendungen |
rd. 7,7 Mio. DM. |
|
Außerdem war die Entnahme von rd. 56 TDM
zur Förderung der technischen Infrastruktur aus der zu diesem Zweck gebildeten Rücklage
erforderlich, für Offene Kanäle in Kabelanlagen 1.164 TDM. Zum Ausgleich des
laufenden Haushalts wurden der Betriebsmittelrücklage rd. 839 TDM entnommen.
Die Pensionsrücklage wurde in Höhe von rd. 185 TDM in Anspruch genommen.
Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis
erzielt:
|
DM |
DM |
Gesamterträge |
|
33.844.014,56 |
|
|
|
Gesamtaufwendungen |
|
|
|
|
|
Kapitel 1 |
|
|
Kapitel 2 |
|
|
Kapitel 3 |
|
|
Kapitel 4 |
15.487.972,02 |
|
Kapitel 5 |
|
|
Kapitel 6 |
1.086.742,29 |
|
Kapitel 7 |
|
|
|
30.882.770,10 |
|
|
|
- 30.882.770,10 |
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
|
2.961.244,46 |
Abführung an den WDR |
|
0,--
|
Ergebnis der Ertrags- und
Aufwandsrechnung |
|
2.961.244,46 |
Ein Abführungsbetrag an den WDR ergab
sich für das Jahr 2001 nicht.
bd) 2002:
Die Erträge der LfR aus den Gebühren betrugen rd. 14,9 Mio. €. Zusätzlich
wurden rd. 3,5 Mio. € sonstige Erträge, insbesondere aus der Erstattung von
Leitungsgebühren, erwirtschaftet.
Die Aufwendungen konzentrierten sich im
Wesentlichen auf
Sachaufwendungen
|
|
|
Kosten des
Gebühreneinzugs und des Leitungsnetzes |
|
|
Zuwendungen
(Förderungen) |
rd. 7,3 Mio. € |
|
Personalaufwendungen |
rd. 4,1 Mio. € |
|
Außerdem war die Entnahme von rd. 222 T€
zur Förderung der technischen Infrastruktur aus den dafür gebildeten Rücklagen
erforderlich. Die Betriebsmittelrücklage wurde in voller Höhe, rd. 766 T€, in
Anspruch genommen und zum Ende des Jahres wieder auf diesen Betrag aufgefüllt.
Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis
erzielt:
|
€ |
€ |
Gesamterträge |
|
18.457.727,39 |
|
|
|
Gesamtaufwendungen |
|
|
|
|
|
Kapitel 1 |
|
|
Kapitel 2 |
|
|
Kapitel 3 |
|
|
Kapitel 4 |
|
|
Kapitel 5 |
|
|
Kapitel 6 |
519.104,34 |
|
Kapitel 7 |
|
|
|
16.824.010,93 |
|
|
|
- 16.824.010,93 |
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
|
1.633.716,46 |
Abführung an den WDR |
|
-
708.794,79
|
Ergebnis der Ertrags- und
Aufwandsrechnung |
|
924.921,67 |
Für das Jahr 2002 hat sich ein
Abführungsbetrag an den WDR in Höhe von 708.794,79 € ergeben.
be) 2003:
Die Erträge der LfM aus Gebühren betrugen rd. 14,9 Mio. €. Zusätzlich wurden
rd. 3,5 Mio. € sonstige Erträge, insbesondere durch Geldanlagen,
Gebührennachzahlung für 2001 und die Ausgleichsabgabe gem. § 56 Abs. 3 LMG NRW,
erwirtschaftet.
Die Aufwendungen konzentrierten sich im
Wesentlichen auf
Sachaufwendungen
|
|
|
Kosten des
Gebühreneinzugs und des Leitungsnetzes |
|
|
Zuwendungen
(Förderungen) |
rd. 8,4 Mio. € |
|
Personalaufwendungen |
rd. 4,6 Mio. € |
|
Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis
erzielt:
|
€ |
€ |
Gesamterträge |
|
18.457.662,15 |
|
|
|
Gesamtaufwendungen |
|
|
|
|
|
Kapitel 1 |
|
|
Kapitel 2 |
|
|
Kapitel 3 |
|
|
Kapitel 4 |
|
|
Kapitel 5 |
|
|
Kapitel 6 |
484.714,04 |
|
Kapitel 7 |
|
|
|
18.101.561,99 |
|
|
|
- 18.101.561,99 |
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
|
|
Abführung an den WDR |
|
-
436.635,93
|
Ergebnis der Ertrags- und
Aufwandsrechnung |
|
- 80.535,77 |
Für das Jahr 2003 hat sich ein
Abführungsbetrag an den WDR in Höhe von 436.635,93 € ergeben.
bf) 2004:
Die Erträge
der LfM aus Gebühren betrugen rd. 15.3 Mio. €. Zusätzlich wurden rd. 3,6
Mio. €
sonstige Erträge, insbesondere durch Geldanlagen, Wertsteigerungen der
Rückdeckungsversicherung und die Ausgleichsabgaben gem. § 56 Abs. 3 LMG NRW,
erwirtschaftet.
Die
Aufwendungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf:
Zuwendung
(Förderung)
rd. 8,8 Mio. €,
Kosten des
Gebühreneinzugs, Ausgleichsabgabe
rd. 3,0 Mio. €,
Personalaufwendungen
rd. 4,3 Mio. €,
übrige
Aufwendungen (mit
Abschreibungen)
rd. 2,2 Mio. €.
|
€ |
€ |
Gesamterträge |
|
19.018.300,59 |
|
|
|
Gesamtaufwendungen |
|
|
|
|
|
Kapitel 1 |
|
|
Kapitel 2 |
|
|
Kapitel 3 |
|
|
Kapitel 4 |
|
|
Kapitel 5 |
|
|
Kapitel 6 |
457.737,15 |
|
Kapitel 7 |
|
|
|
18.313.684,49 |
|
|
|
- 18.313.684,49 |
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
|
|
Abführung an den WDR |
|
-
50.836,51
|
Ergebnis der Ertrags- und
Aufwandsrechnung |
|
- 653.779,59 |
Für das Jahr 2004 hat sich ein
Abführungsbetrag an den WDR in Höhe von
50.836,51 € ergeben.
III
Prüfungsverfahren
Der Landesrechnungshof
Nordrhein-Westfalen (LRH) hat die Jahresabschlüsse 1999 bis 2004 sowie die
Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung
der LfM gemäß § 113 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NW)
geprüft. Gegenstand der Prüfung war auch die Beteiligung der LfM als
Gesellschafterin an verschiedenen Unternehmen, insbesondere die Verwaltung
dieser Beteiligungen.
Nicht alle für eine Prüfung und
Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der
Beteiligungsverwaltung durch die LfM erforderlichen Unterlagen wurden dem LRH
für eine Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die LfM sieht hierfür die
Zustimmung aller Mitgesellschafter als erforderlich an.
Die Auffassung der LfM wird vom LRH nicht
geteilt. Ein Einvernehmen konnte nicht erzielt werden.
Im Übrigen erklärte der LRH mit Schreiben vom 14.02.2006 sämtliche
Prüfungsmitteilungen (PM) seines Berichts vom 15.12.2005 für erledigt.
IV
Endgültige Feststellung der
Jahresabschlüsse
1999, 2000, 2001, 2002, 2003 u. 2004
Der Bericht des LRH über die Prüfung der
vorläufig festgestellten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 1999 bis 2004
und die dazu abgegebene Stellungnahme des Direktors wurden dem Ausschuss für
Haushalt und Finanzen gem. § 10 a Abs. 6 FinO-LfM im Januar 2006 zur Prüfung
überwiesen.
Die Medienkommission hat in ihrer 36.
Sitzung am 10.03.2006 die Jahresabschlüsse 1999 bis 2004 mit folgendem
Beschluss endgültig festgestellt:
„Die Jahresabschlüsse 1999 bis 2004
werden in Verbindung mit der schriftlichen Stellungnahme des Direktors unter
Einbeziehung des Ergebnisses der Prüfung durch den Ausschuss für Haushalt und
Finanzen endgültig festgestellt und die Geschäftsberichte genehmigt.“
Düsseldorf,
17.07.2006
Prof. Dr. Norbert S c h n e i d e r
Direktor
- MBl. NRW. 2006 S. 456