Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 30 vom 12.12.2018 Seite 659 bis 702
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in NRW Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des dritten Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz |
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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in NRW Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des dritten Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
III.
Umsetzung
der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in NRW
Zeitplan und Arbeitsprogramm
zur Erstellung des dritten Bewirtschaftungsplans 2022-2027
für die nordrhein-westfälischen Anteile
der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas
Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Vom 3. Dezember 2018
Gemäß § 83 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist, wird hiermit der „Zeitplan und das Arbeitsprogramm zur Erstellung des dritten Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas - Information und Anhörung der Öffentlichkeit“ öffentlich bekanntgemacht. Die nachfolgende Tabelle enthält die maßgebenden Planungsschritte und Fristen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans.
2018-2021 |
Fortsetzung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms im 2. Bewirtschaftungszyklus |
2019 |
Aktualisierung der Zustandsbewertung der Wasserkörper und Fortschreibung der Bestandsaufnahme für den 3. Bewirtschaftungszyklus |
2019 |
Zusammenstellung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die Periode 2022-2027 |
Spätestens am 22. Dezember 2019 |
Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas |
22. Juni 2020 |
Ende
der Stellungnahmefrist für die |
2019-2020 |
Aktualisierung und Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas |
Spätestens am 22. Dezember 2020 |
Veröffentlichung des Entwurfs des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas |
22. Juni 2021 |
Ende der Stellungnahmefrist zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans |
22. Dezember 2021 |
Veröffentlichung des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas und des zugehörigen Maßnahmenprogramms |
Die
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil
bei der Umsetzung der WRRL. Besonders zu nennen in diesem Zusammenhang sind
a. der Zugang zu Hintergrunddaten und -dokumenten, welche für die Erstellung
der Bewirtschaftungspläne herangezogen wurden,
b. das dreistufige Anhörungsverfahren zur Aufstellung der
Bewirtschaftungspläne,
c. sowie die aktive Information und Beteiligung interessierter Stellen.
d. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen werden in
den verschiedenen Arbeitsphasen Vertreter aller Interessensgruppen im Rahmen
von Informationsveranstaltungen, Gewässerkonferenzen, Gebietsforen oder runden
Tischen in die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse einbezogen und aktiv
beteiligt.
Die Anhörung der Öffentlichkeit unterteilt sich in drei Phasen, welche die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne begleiten. Sie beginnt spätestens drei Jahre vor Beginn des Zeitraumes, auf den sich die Bewirtschaftungspläne beziehen. Jeweils bis sechs Monate nach Veröffentlichung des aktuellen Anhörungsdokuments können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Erste Phase – Zeitplan und Arbeitsprogramm (22. Dezember 2018 – 22. Juni 2019)
In der ersten Phase erfolgt die Anhörung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne – also zu dem hier vorliegenden Dokument. Mit dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm werden die notwendigen Schritte bis zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne veranschaulicht. Die Stellungnahmen können bis zum 22. Juni 2019 abgeben werden.
Zweite Phase – Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung (22. Dezember 2019 – 22. Juni 2020)
In der zweiten Phase wird der vorläufige Überblick über die für Nordrhein-Westfalen festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung angehört. Damit wird verdeutlicht, welche fachlichen Schwerpunkte bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne gesetzt werden. Die Anhörung endet am 22. Juni 2020.
Dritte Phase – Entwurf der aktualisierten Bewirtschaftungspläne (22. Dezember 2020 – 22. Juni 2021)
Die wohl wichtigste und aussagekräftigste dritte Anhörungsphase beginnt am 22. Dezember 2020 und endet am 22. Juni 2021. Bis dahin können die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne eingesehen und eine Stellungnahme abgegeben werden. Im Bewirtschaftungsplan sind alle relevanten Informationen über den Zustand der Gewässer und Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen, die zugrunde liegenden Belastungsfaktoren und die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands/des guten ökologischen Potenzials zusammengefasst. Ergänzt wird der Bewirtschaftungsplan durch Hintergrunddokumente, die vertieft über einzelne Themen oder Handlungsbereiche informieren.
Auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de werden laufend Informationen über die oben dargestellten Arbeitsschritte, die Bewirtschaftungsplanung, über Termine zur Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie den Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Die hier dargestellten Informationen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm finden Sie auch unter www.flussgebiete.nrw.de/ZAP-WRRL.
Ihre Stellungnahme
Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung kann zu diesem Zeitplan und Arbeitsprogramm gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Stellung genommen werden. Stellungnahmen sind in schriftlicher Form abzugeben. Das kann per Post, E-Mail, Telefax oder zur Niederschrift erfolgen. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an die folgende Adresse:
Ministerium
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Stellungnahme Wasserrahmenrichtlinie -
40190 Düsseldorf
Fax: 0211/4566-388
oder per E-Mail: poststelle@mulnv.nrw.de
Alle eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und soweit möglich im weiteren Arbeits- und Planungsprozess berücksichtigt. Im Anschluss an die erste und zweite Anhörungsphase wird eine zusammenfassende Dokumentation zu den eingegangenen Fragen beziehungsweise Anregungen und ihrer Berücksichtigung veröffentlicht werden, der Umgang mit den Stellungnahmen im Rahmen der dritten Anhörungsphase wird im Bewirtschaftungsplan (Kapitel 9) selbst dargestellt.
In der jetzigen ersten Stufe des Anhörungsverfahrens ist Ihre Meinung zu dem Zeitplan und das Arbeitsprogramm zur Erarbeitung des dritten Bewirtschaftungsplans für Nordrhein-Westfalen gefragt. Informationen über die nachfolgenden Anhörungsphasen zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen (Veröffentlichung Dezember 2019) und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2021 (Veröffentlichung Dezember 2020) werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- MBl. NRW. 2018 S. 701