Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 15 vom 12.6.2007 Seite 343 bis 362

Bekanntmachung gemäß § 29a KrW-/AbfG Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung eines Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) für Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 11.6.2007
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Bekanntmachung gemäß § 29a KrW-/AbfG Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung eines Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) für Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 11.6.2007

III.

Bekanntmachung gemäß § 29a KrW-/AbfG
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung eines
Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
für Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 11.6.2007

Gemäß § 29 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) stellen die Länder Abfallwirtschaftspläne für ihren Bereich auf. Das Landesabfallgesetz (LAbfG) Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Abfallwirtschaftspläne für Abfälle, zu deren Entsorgung Abfallentsorgungsanlagen von überregionaler Bedeutung erforderlich sind, vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) als oberster Abfallwirtschaftsbehörde im Benehmen mit den für die Abfallentsorgung und die Kommunalpolitik zuständigen Ausschüssen des Landtags und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien aufzustellen sind (§ 17 Abs. 3 LAbfG).

Für Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf eines Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) erarbeitet. Durch diesen Abfallwirtschaftsplan wird das „Rahmenkonzept zur Sonderabfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen“ weiterentwickelt und fortgeschrieben.

Auf der Basis des vorliegenden Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Sonderabfälle, wird ein Beteiligungs- und Anhörungsverfahren entsprechend den Vorgaben des Landesabfallgesetzes (§ 17 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Sätze 2 und 4) durchgeführt. Zeitgleich findet die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Maßgabe des § 29a KrW-/AbfG statt.

Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans liegt im Zeitraum vom 18. Juni 2007 bis 20. Juli 2007 arbeitstäglich von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung bei folgenden Behörden zur Einsichtnahme aus:

- Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf, Raum 531,
Tel. 02 11 / 45 66 - 343

- Bezirksregierung Arnsberg,
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, Raum 431,
Tel. 0 29 31 / 82 - 25 93

- Bezirksregierung Detmold,
Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Raum A 017,
Tel. 0 52 31 / 71 - 52 41

- Bezirksregierung Düsseldorf,
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Raum 403,
Tel. 02 11 / 475 - 24 03

- Bezirksregierung Köln,
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Dezernat 52, Raum K 139,
Tel. 02 21 / 147 - 34 19

- Bezirksregierung Münster,
Domplatz 1-3, 48143 Münster, Raum 268,
Tel. 02 51 / 411 - 15 58

Im Internet kann der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans unter http://www.munlv.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/sonderabfaelle/index.php eingesehen werden.

Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans können bis zum 10. August 2007 abgegeben werden; sie sind an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat IV-2, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf oder awp@munlv.nrw.de zu richten.

- MBl. NRW 2007 S. 360