Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 17 vom 29.6.2007 Seite 379 bis 404

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Bek. der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR v. 19.3.2007
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Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Bek. der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR v. 19.3.2007

III.
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005
der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Bek. der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR v. 19.3.2007

Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts für 2005 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR gemäß der Kommunalunternehmensverordnung vom 24. Oktober 2001 für das Land Nordrhein-Westfalen.

1.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresverlustes:

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR vom 06.12.2006 und der Beschlussvorlage:

„Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2005 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR mit einer Bilanzsumme von € 11.714.710,86 und einem Bilanzverlust von € 5.341.876,21 fest und beschließt, den Bilanzverlust 2005 in Höhe von € -5.341.876,21, der den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2005 beinhaltet, durch eine Entnahme aus der Rücklage vollständig auszugleichen. Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt.“

2.
Folgender Bestätigungsvermerk wurde vom Abschlussprüfer Märkische Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, am 20. Juni 2006 erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Essen, für das zum 31. Dezember 2005 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Essen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

3.
Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes und des Lageberichtes:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 2.7.2007 bis einschließlich 17.7.2007 während der Dienststunden montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen im Zimmer L13 zu jedermanns Einsicht aus.

Bekanntmachungsanordnung

Der vom Verwaltungsrat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR festgestellte und bestätigte Jahresabschluss 2005 und Lagebericht wird hiermit gemäß des § 27 (3) S.1 KUV ortsüblich bekannt gemacht.

Essen, den 19. 3.2007

gez. Herbert Napp
Vorsitzender des Verwaltungsrates

-MBl. NRW. 2007 S. 402