Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 22 vom 14.8.2007 Seite 501 bis 526
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 1.8.2007 – 56-36.08.09 |
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zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 1.8.2007 – 56-36.08.09
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 1.8.2007
– 56-36.08.09
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst |
67 Euro |
gehobenen Dienst |
52 Euro |
mittleren Dienst |
43 Euro |
einfachen Dienst |
33 Euro. |
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des Innenministeriums vom 16.11.2005 - 56-36.08.09 - (MBl. NRW. S. 1317) wird hiermit aufgehoben.
Der Innenminister
Dr. Ingo W o l f
- MBl. NRW. 2007 S. 502