Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 22 vom 14.8.2007 Seite 501 bis 526

Richtlinien für die Verleihung eines Fernsehpreises des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 25.7.2007
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Richtlinien für die Verleihung eines Fernsehpreises des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 25.7.2007

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Richtlinien
für die Verleihung eines Fernsehpreises des für Kultur
zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministerpräsidenten
v. 25.7.2007

Der RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 1.1.2001 (MBl. NRW. S. 461) wird wie folgt geändert:

Die Nummer 1 erhält folgende neue Fassung:

1.

Das für Kultur zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stiftet mit Zustimmung der Landesregierung für eine Fernsehproduktion, die besonders geeignet ist, das Verständnis und die Deutung von Werken der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik und des Films zu wecken oder zu vertiefen, einen jährlich zu vergebenden Fernsehpreis.

Der Preis geht im Zweijahresrhythmus an eine Produktion, welche aufgrund ihrer vorbildlichen ästhetischen, informativen, orientierenden und emotionalen Qualitäten zur spezifischen kulturellen Bildung von Kindern beiträgt; besonders gewürdigt werden können dabei Produktionen, welche die mediale Kompetenz und die Weiterentwicklung medialer Formen fördern.”

- MBl. NRW. 2007 S. 506