Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 22 vom 14.8.2007 Seite 501 bis 526
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 27.7.2007 – VI A 2 – 66.2 – |
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zugehörige Anlagen : |
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 27.7.2007 – VI A 2 – 66.2 –
II.
Festlegung der Rohbauwerte und des
Stundensatzes
gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bek. d. Ministeriums für Bauen und
Verkehr
v. 27.7.2007 – VI A 2 – 66.2 –
Gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. März 2007 (GV. NRW. S. 142), wird bekannt gemacht:
1
Soweit bei der Berechnung
von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der Rohbausumme auszugehen
ist, sind die in der Anlage
aufgeführten landesdurchschnittlichen Rohbauwerte zugrunde zu legen.
2
Der Stundensatz für das Jahr 2008 bleibt gegenüber dem mit Bekanntmachung vom
26. Oktober 2006 (MBl. NRW. S. 579) für das Jahr 2007
festgelegten Stundensatz von € 66,00 unverändert.
3
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.