Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 35 vom 5.12.2007 Seite 781 bis 802

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulmilch RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-2-2903.06 v. 6.11.2007
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulmilch RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-2-2903.06 v. 6.11.2007

78420

Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Schulmilch

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-2-2903.06
v. 6.11.2007

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 18.12.2003 (MBl. NRW. 2004 S. 160 / SMBl. NRW. 78420) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird der Satz 2 wie folgt neu gefasst:

„Rechtsgrundlage hierzu sind die Rahmenregelung der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007-2013 (ABl. C 319 vom 27.12.2006).“

2.
In Nummer 1 wird der 2. Spiegelstrich gestrichen.

3.
a) Die Nummer 2.1 wird gestrichen.

b) Nummer 2.2 wird die neue Nummer 2.1 und 2.3 wird die neue Nummer 2.2.

c) Die Nummer 2.4 wird gestrichen.

4.
a) Die Nummern 3.1 bis 3.4 werden gestrichen.

b) Nummer 3.5 wird die neue Nummer 3.1.

c) Die Nummer 3.6 wird gestrichen.

d) Es werden folgende Nummern angefügt:

„3.2
Rheinische Landfrauenvereinigung e.V.,

3.3
Westfälisch- Lippischer Landfrauenverband e.V.“.

5.
a) Die Nummern 4.1, 4.4 und 4.5 werden gestrichen.

b) Die Nummer 4.2 wird neue Nummer 4.1 und erhält folgende Überschrift: „Maßnahmen nach Nummer 2.1.“

c) Die Nummer 4.3 wird neue Nummer 4.2 und erhält folgende Überschrift: „Maßnahmen nach Nummer 2.2“

6.
a) In Nummer 5.2.1 werden die Wörter „Nummer 2.2“ durch „Nummer 2.1“ ersetzt.

b) Die Nummer 5.2.2 erhält folgende Fassung:

„5.2.2
Vollfinanzierung für Maßnahmen nach Nummer 2.2.“

c) Die Nummern 5.2.2.1 und 5.2.2.2 werden gestrichen.

d) Die Nummer 5.4.1 erhält folgende Fassung:

„5.4.1
Zuwendungen bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 in Höhe des Honorars nach Nummer 3.2 der Richtlinie über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung, Gem. RdErl. d. Finanzministeriums u.d. Innenministeriums v. 22.12.1965 (SMBl. 20322) sowie den Sätzen nach §§ 5 und 6 des Landesreisekostengesetzes vom 16. Dezember 1998 (SGV. NRW. 20320) in der jeweils gültigen Fassung.“

e) Nummer 5.4.2 wird gestrichen.

f) Die Nummer 5.4.3 wird neue Nummer 5.4.2. Die Wörter „Nummer 2.3“ werden ersetzt duch „Nummer 2.2“

7.
a) Die Nummer 6 erhält folgende Fassung:

„6
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bei der Durchführung von Maßnahmen nach 2.1 ist jegliche Aktion zu vermeiden, die Kinder und Jugendliche zum Kauf eines bestimmten Erzeugnisses (Markenprodukt) anregen. "

b) Die Nummern 6.1 und 6.2 werden gestrichen.

8.
Die Nummer 7.2.1 erhält folgende Fassung:
„7.2.1
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW."

9.
In Nummer 8 wird das Datum „31.12.2007“ durch „31.12.2010“ ersetzt.

Dieser RdErl. tritt am 31.12.2007 in Kraft.

-MBl. NRW. 2007 S. 796