Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 5 vom 28.2.2008 Seite 61 bis 86
Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 21. November 2007 |
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Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 21. November 2007
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Änderung der Weiterbildungsordnung für
Apothekerinnen und Apotheker der
Apothekerkammer Nordrhein
vom 21. November 2007
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 21. November 2007 aufgrund des § 42 Abs. 1 i.V.m. § 48 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW.S. 148), folgende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen:
Artikel I
Die Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 6. Dezember 1995 (MBl. NRW. 1996 S. 334), zuletzt geändert durch Beschluss vom 29. November 2006 (MBl. NRW. 2007 S. 128) wird wie folgt geändert:
- In § 2 Abs. 1 werden die Wörter „Offizin-Pharmazie und Hausapotheke“ durch das Wort „Allgemeinpharmazie“ ersetzt.
- In § 4 Abs. 1 werden die Wörter „Offizin-Pharmazie und Hausapotheke“ durch das Wort „Allgemeinpharmazie“ ersetzt.
- Die Anlage zur Weiterbildungsordnung wird wie folgt geändert:
a) In der Anlage zur Weiterbildungsordnung für das 1. Gebiet wird die Überschrift „1. Gebiet Offizin-Pharmazie und Hausapotheke“ durch die Überschrift „1. Gebiet Allgemeinpharmazie“ ersetzt.
b) In der Anlage zur Weiterbildungsordnung für das 1. Gebiet werden in Satz 1 die Wörter „Offizin-Pharmazie und Hausapotheke“ durch das Wort „Allgemeinpharmazie“ ersetzt.
c) In der Anlage zur Weiterbildungsordnung für das 1. Gebiet wird in Satz 1 hinter dem Wort „Information“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
d) In der Anlage zur Weiterbildungsordnung für das 1. Gebiet werden in Satz 1 hinter dem Wort „Beratung“ die Wörter „und Betreuung“ eingefügt.
e) In der Anlage zur Weiterbildungsordnung für das 2. Gebiet wird unter dem Abschnitt „Anrechenbare Weiterbildungszeiten“ das Wort „Offizin-Pharmazie“ durch das Wort „Allgemeinpharmazie“ ersetzt.
Artikel II
Diese Änderung der Weiterbildungsordnung tritt 14 Tage nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Genehmigt.
Düsseldorf, den 8. Januar 2008
Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
III C 2 – 0810.87 –
Im Auftrag
( G o d r y )
Die vorstehende Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 21. November 2007 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 14. Januar 2008
Lutz E n g e l e n
Präsident
- MBl. NRW. 2008 S. 81