Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 6 vom 6.3.2008 Seite 87 bis 94
Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft RdErl. d. Finanzministeriums - VV 4724 - 1 - 1 - III A 1 - v. 30.1.2008 |
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Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft RdErl. d. Finanzministeriums - VV 4724 - 1 - 1 - III A 1 - v. 30.1.2008
651
Bürgschaften
des Landes Nordrhein-Westfalen
für die Wirtschaft und die freien Berufe
sowie die Land- und Forstwirtschaft
RdErl. d. Finanzministeriums - VV 4724 - 1 - 1 - III A 1 -
v. 30.1.2008
Der RdErl. des Finanzministeriums v. 11.08.1988 i.d.F. vom 16.01.2002 (SMBl. NRW. 651) wird in den Allgemeinen Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag (Anlage 2 der Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft) wie folgt geändert:
1.
Nummer 6.1.2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden im 1. Halbsatz die Zahl „0,5“ durch die Worte „grundsätzlich 1,0“ ersetzt und hinter dem Wort „entrichten;“, die neuen Halbsätze 2 und 3 „in Einzelfällen kann abweichend hiervon die Festsetzung eines höheren Entgeltes erfolgen; eine Verringerung des Entgeltes bis auf 0,5 v. H. kann nur in den Fällen erfolgen, die der Ratingkategorie 1 der von der Europäischen Kommission genehmigten Methode zur Berechnung der Beihilfeintensitäten staatlicher Bürgschaften unterfallen.“ eingefügt.
b) In dem bisherigen Satz 1 2. Halbsatz wird das Wort „das“ durch das Wort „Das“ ersetzt; der bisherige Satz 1 2. und 3. Halbsatz wird zu Satz 2.
c) Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.
2.
Diese Änderung gilt für Bürgschaftsbewilligungen, die nach dem 07. Dezember
2007 erfolgen.
- MBl. NRW. 2008 S. 91