Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 10 vom 7.4.2008 Seite 189 bis 198
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2 - 0013 - 3.1 / I C 2 - 0014 - 2.1 v. 7.3.2008 |
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Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2 - 0013 - 3.1 / I C 2 - 0014 - 2.1 v. 7.3.2008
631
Verwaltungsvorschriften zur
Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO
RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2 - 0013 -
3.1 / I C 2 - 0014 - 2.1
v. 7.3.2008
Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) vom 27.6.2003 (MBl. NRW. S. 696/SMBl. 631), geändert durch RdErl. d. Finanzministeriums vom 26.1.2006 (MBl. NRW. S. 110/SMBl. 631), werden nach Beteiligung der zuständigen Ministerien und nach Anhörung des Landesrechnungshofs wie folgt geändert:
1
Die Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungsplan und Funktionenplan
(AH-GF) werden wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2.3 (Gruppen) werden die Gruppen „425 Vergütungen der Angestellten“ und
„426 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter“ gestrichen. Nach der Gruppe „427
Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich
Tätige“ wird die Gruppe „428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“
neu eingefügt.
1.2
In Nr. 2.5 (Festtitel)
1.2.1
werden bei den Ausgaben die Festtitel „425 01 Vergütungen der Angestellten“ und
„426 01 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter“ gestrichen,
1.2.2
werden bei den Ausgaben in der Zweckbestimmung des Festtitels 427 01 das Wort
„Löhne“ und in der Zweckbestimmung des Festtitels 427 02 die Wörter
„Vergütungen und Löhne“ durch das Wort „Entgelte“ ersetzt,
1.2.3
wird bei den Ausgaben ein neuer Festtitel „428 01“ mit der Zweckbestimmung
„Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ aufgenommen.
2
Der Gruppierungsplan (GPl) wird wie folgt geändert:
2.1
Die Gruppen „425 Vergütungen der Angestellten“ und „426 Löhne der Arbeiterinnen
und Arbeiter“ werden gestrichen.
2.2
Nach der Gruppe „427 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und
nebenberuflich Tätige“ wird die neue Gruppe „428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer“ eingefügt.
2.3
Nach der Gruppe „437 Versorgungsbezüge nach dem G 131“ wird die neue Gruppe
„438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren
Hinterbliebenen“ eingefügt.
2.4
Nach der Gruppe „519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ wird
die neue Gruppe „520 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten“ eingefügt.
2.5
Nach der Gruppe „812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen“ wird
die neue Gruppe „813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten
bei beweglichen Sachen“ eingefügt.
2.6
Die Zweckbestimmung der Gruppe 823 „Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher
Sachen“ wird geändert in „Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten
sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen“.
3
Die Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan werden wie folgt geändert:
3.1
In den Zuordnungshinweisen zur Hauptgruppe „4 Personalausgaben“ sind die Wörter
„Vergütungen, Löhne“ durch das Wort „Entgelte“ und die Wörter „Angestellte,
Arbeiterinnen und Arbeiter“ durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer“ zu ersetzen.
3.2
Die Gruppen „ 425 Vergütungen der Angestellten“ und „426 Löhne der Arbeiterinnen
und Arbeiter“ einschließlich Zuordnungshinweise und Festtitel werden
gestrichen.
3.3
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „427 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen
für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige“ erhält der erste Klammerhinweis die
Fassung „(soweit nicht Gruppen 422 und 428)“ und werden die Wörter „Vergütungen
und Löhne“ im letzten Zuordnungshinweis durch „Entgelte“ ersetzt. In den
Zweckbestimmungen der Festtitel 427 01 und 427 02 tritt an die Stelle der
Wörter „Vergütungen und Löhne“ das Wort „Entgelte“.
3.4
Nach den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „427 Beschäftigungsentgelte,
Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige“ werden folgende neuen
Zuordnungshinweise zur Gruppe 428 eingefügt:
„428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Tarifliche
und übertarifliche Entgelte
Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit
Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)
Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung sowie Pauschalversteuerung der
Beiträge und Umlagen
Abfindungen
Aufwandsentschädigungen
Überstundenvergütung
Leistungsentgelte
Sonderzahlungen
Jubiläumsgeld
Sterbegelder an die Hinterbliebenen
Schulbeihilfen
Festtitel
428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“
3.5
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „429 Nicht aufteilbare Personalausgaben“
wird die Zahl „427“ ersetzt durch „428“.
3.6
Nach den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „437 Versorgungsbezüge nach dem G 131“
wird folgende neue Gruppe 438 eingefügt:
„438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen“
3.7
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungs-empfängerinnen und Versorgungsempfänger und
dgl.“ werden die Wörter „Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter“ im dritten
Zuordnungshinweis durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“
ersetzt.
3.8
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „443 Fürsorgeleistungen und
Unterstützungen“ werden die Wörter „Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter“ im
sechsten Zuordnungshinweis durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer“ ersetzt.
3.9
Nach den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „519 Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen“ wird folgende neue Gruppe „520 Nicht aufteilbare sächliche
Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten“ eingefügt.
3.10
Nach den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „812 Erwerb von Geräten und sonstigen
beweglichen Sachen“ wird folgende neue Gruppe „813 Erwerbsanteile im Rahmen von
ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen“ eingefügt.
3.11
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „823 Erwerb privat vorfinanzierter
unbeweglicher Sachen“ wird die Zweckbestimmung geändert in „Erwerbsanteile im
Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat
vorfinanzierter unbeweglicher Sachen“.
4
Der Funktionenplan wird wie folgt geändert:
4.1
Die Bezeichnung der Funktion 232 „Erziehungsgeld, Mutterschutz“ wird geändert
in „Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz“.
4.2
Die Bezeichnung der Funktion 234 „Leistungen nach dem Bundessozialhilfe- und
dem Asylbewerberleistungsgesetz“ wird geändert in „Leistungen nach dem SGB XII
und dem Asylbewerberleistungsgesetz“.
5
Die Zuordnungsrichtlinien zum Funktionenplan werden
wie folgt geändert:
5.1
Bei der Funktion 019 (Sonstige allgemeine Staatsaufgaben) wird der
Zuordnungshinweis „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen (BNetzA)“ angefügt.
5.2
Die Bezeichnung der Funktion 234 „Leistungen nach dem Bundessozialhilfe- und
dem Asylbewerberleistungsgesetz“ wird geändert in „Leistungen nach dem SGB XII
und dem Asylbewerberleistungsgesetz“ und in den Zuordnungshinweisen werden die
Angaben „Bundessozialhilfegesetz (BSHG)“ durch „Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)“
sowie „BSHG“ jeweils ersetzt durch die Angabe „SGB XII“.
6
Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2008 S. 195