Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 17 vom 18.6.2008 Seite 297 bis 322

Umlagensatzung 2008 Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) v. 9.5.2008
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Umlagensatzung 2008 Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) v. 9.5.2008

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Umlagensatzung 2008

Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
v. 9.5.2008

Gemäß §§18 Absatz 3,19 Abs. 2, 8 Abs.4  des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in Verbindung mit § 7 GO NW und in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 der Zweckverbandssatzung (ZVS) werden nachstehende Umlagen festgesetzt:

§ 1
Vorläufige Allgemeine Verbandsumlage 2008

Die allgemeine Verbandsumlage wird für das Jahr 2008 gemäß § 19 ZVS auf  514.618.445 EUR festgesetzt.
Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Tabelle 1 (s. Anhang) 

Die Verbandsmitglieder können diese Umlagebeträge um die in § 19 Absatz 7 ZVS näher bezeichneten Leistungen kürzen.
In der Höhe der vorgenommenen Kürzung erlischt der Anspruch des Zweckverbandes.

Die Umlage ist in vier gleichen Teilbeträgen jeweils spätestens bis zum 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. 2008 an den Zweckverband zu entrichten.
§ 19 Absatz 8 ZVS bleibt hiervon unberührt.

§ 2
Zinsregelung

Der Differenzbetrag der Allgemeinen Verbandsumlage zwischen Soll-Umlage und Ist-Umlage ist vom 01. Juli 2008 an bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung mit 2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen, wenn er die Ist-Umlage um mehr als 5 v. H. übersteigt.
Grundlage für die Berechnung der Zinsen sind die an den und die vom Zweckverband tatsächlich geleisteten Zahlungen.

§ 3
SPNV- Umlage 2008

Die Umlage zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs im VRR wird gemäß § 17 ZVS auf 15.182.000 EUR festgesetzt.
Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Tabelle 2 (s. Anhang) 

Die Umlage ist in monatlichen Beträgen, spätestens bis zum 15. eines jeden Monats an den ZV VRR zu entrichten.

§ 4
Umlage zur Deckung des Eigenaufwandes des ZV VRR 2008

Die Umlage zur Deckung des Eigenaufwandes des ZV VRR wird gem. § 22 ZVS auf 350.000 EUR festgesetzt.
Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Tabelle 3 (s. Anhang) 

Die Umlage ist in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils am 31.01. und 31.07.2008 an den Zweckverband VRR zu zahlen.

§ 5
Umlage zur Finanzierung des Eigenaufwandes der VRR AöR 2008

Die Umlage zur Finanzierung der VRR AöR wird gem. § 23 ZVS auf 6.589.950 EUR festgesetzt.
Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Tabelle 4 (s. Anhang) 

Die Umlage ist in 2 gleichen Teilbeträgen am 31.1. und 31.7.2008 an den Zweckverband VRR zu entrichten.

§ 6
Verzinsung für verspätet geleistete Umlagen

Umlagebeträge (gem. §§ 1, 3, 4, 5, 6), die nicht fristgerecht beim Zweckverband eingehen, sind mit 2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Für die Verzinsungspflicht gilt auch dann der letzte Tag des jeweiligen Monats bzw. Quartals-Monats, wenn der Zahltag auf einen Sonnabend, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonntag fällt.

Anhang (Im elektronischen MBl. werden die tabellarischen Umlagebeträge als Anlage konzipiert)

Anlage (Vermerk zur Umlagensatzung)

- MBl. NRW 2008 S. 317