Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 19 vom 17.7.2008 Seite 347 bis 374

Jahresabschlüsse 2006 der Rheinischen Kliniken und des Servicebetriebes Viersen Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 23.6.2008
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Jahresabschlüsse 2006 der Rheinischen Kliniken und des Servicebetriebes Viersen Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 23.6.2008

Landschaftsverband Rheinland

Jahresabschlüsse 2006
der Rheinischen Kliniken und des Servicebetriebes Viersen

Bek.  d. Landschaftsverbandes Rheinland
vom 23.6.2008

Die Landschaftsversammlung Rheinland fasste in ihrer Sitzung am 14.12.2007 – ohne Aussprache - einstimmig den Beschluss zur Vorlage Nr. 12/2735:

1.                  Feststellung der Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen, der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen und des Servicebetriebes Viersen wird entsprechend den als Anlagen beigefügten Bilanzen zum 31.12.2006 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2006 festgestellt.

2.                  Gewinnverwendung und Verlustbehandlung

Die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sieht – ausgehend von den nachfolgend aufgeführten Rheinischen Kliniken und dem Servicebetrieb Viersen – wie folgt aus:

2.1              Rheinische Kliniken Bedburg-Hau

Der Jahresüberschuss zum 31.12.2006 in Höhe von € 1.938.836,54 wird wie folgt in die zweckgebundene Rücklage eingestellt:

a)    € 1.264.000,00 364.982,32 Restsumme der Leasinggebühren des Ende 2005 geschlossenen Leasingvertrages mit der Firma Hörstke Großkücheneinrichtungen, Liegnitzer Str. 11, 58454 Witten über eine Speiseverteilungssystem inklusive Zubehör (Cook & Chill)

b)   € 143.000,00 Zuführung der Anteile an der Versorgungsrücklage nach dem Entlastungsfondsgesetz (EFoG) am Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds)

c)    € 100.000,00 für Mobiliar und technische Neuausstattung des Sitzungssaales in der Hauptverwaltung (Kasino)

Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von € 431.836,54 wird in Höhe von € 423.331,77 zur Abdeckung des Verlustvortrages verwendet. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 8.504,77 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2              Rheinische Kliniken Bonn

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2006 in Höhe von € 3.539,58, davon Jahresfehlbetrag zum 31.12.2006 in Höhe von € 586.320,20 sowie der Gewinnvortrag in Höhe von € 25.203,03 und die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 710.918,03 soll für die Zuführung in eine zweckgebundene Rücklage für die Finanzierung der Kosten für die Brandschutz- und Asbestmaßnahmen sowie für die Zuführung der Anteile an der Versorgungsrücklage nach dem Entlastungsfondsgesetz (EFoG) am Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) verwendet werden.

2.3              Rheinische Kliniken Düren

Aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2006 in Höhe von € 219.077,55, davon Jahresüberschuss zum 31.12.2006 in Höhe von € 11.770,03, wird ein Betrag in Höhe  von € 84.419,07 in die zweckgebundene Rücklage eingestellt. Es handelt sich hierbei um den Anteil der Rheinischen Kliniken Düren am Kommunalen Versorgungsrücklagenfond. Weiterhin wird ein Betrag von € 115.580,93 in die zweckgebundene Rücklage für Investitionen eingestellt. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von € 19.077,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.4              Rheinische Kliniken Düsseldorf

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2006 in Höhe von € 969.416,07, davon Jahresfehlbetrag zum 31.12.2006 in Höhe von € 32.857,67 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.5              Rheinische Kliniken Essen

Der Jahresüberschuss zum 31.12.2006 in Höhe von € 17.052,48 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.6              Rheinische Kliniken Köln

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2006 in Höhe von € 341.799,18, davon Jahresfehlbetrag zum 31.12.2006 in Höhe von € 79.322,88 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.7              Rheinische Kliniken Langenfeld

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2006 in Höhe von € 438.952,07, davon Jahresüberschuss zum 31.12.2006 in Höhe von € 1.083.208,29 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.8              Rheinische Kliniken Mönchengladbach

Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2006 in Höhe von € 70.014,53 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.9              Rheinische Kliniken Viersen

Der Bilanzverlust zum 31.12.2006 in Höhe von € 671.988,96, davon Jahresüberschuss zum 31.12.2006 in Höhe von € 433.090,36 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.10          Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen

Der Bilanzverlust zum 31.12.2006 in Höhe von € 2.769.871,21, davon Jahresfehlbetrag zum 31.12.2006 in Höhe von € 883.709,65 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.11          Servicebetrieb Viersen

Der Jahresüberschuss zum 31.12.2006 in Höhe von € 118.715,74 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Bedburg-Hau. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 06.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der Rheinische Kliniken Bedburg-Hau, Bedburg-Hau, nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinik für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 34 KHG NRW in Verbindung mit § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung der Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Klinik sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Bonn. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient.

Die hat mit Datum vom 06.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss der Rheinische Kliniken Bonn unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 34 KHG NRW in Verbindung mit § 23 GemKHBVO, § 106 GO NW sowie der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar, soweit die Anforderungen des § 21 der GemKHBVO dies verlangen.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftspürungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Düren. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 12.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss der Rheinische Kliniken Düren unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 34 KHG NRW in Verbindung mit § 23 GemKHBVO, §106 GO NW sowie der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer  (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar, soweit die Anforderungen des § 21 der GemKHBVO dies verlangen.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Düsseldorf. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Gummersbach, bedient.

Diese hat mit Datum vom 14.06.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Rheinischen Kliniken Düsseldorf – Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO in Verbindung mit § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der KHBV und der GemKHBVO liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 23 GemKHBVO und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, dies sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO und § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Krankenhauses und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Essen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 06.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang – der Rheinische Kliniken Essen, Essen nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinik für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 34 KHG NRW in Verbindung mit § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, dies sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Klinik sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Köln. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Harzem & Partner KG, Gummersbach, bedient.

Diese hat mit Datum vom 30.04.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Rheinischen Kliniken Köln nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO in Verbindung mit § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der KHBV und der GemKHBVO liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahrsabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 23 GemKHBVO und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO und § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Krankenhauses und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Langenfeld. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Gummersbach, bedient.

Diese hat mit Datum vom 15.05.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Rheinischen Kliniken Langenfeld nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO in Verbindung mit § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der KHBV und der GemKHBVO liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 23 GemKHBVO und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO und § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Mönchengladbach. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 30.04.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung des Lageberichts und der Buchführung der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach, Mönchengladbach, nach KHG und der GemKHBVO für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Kliniken durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kliniken. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Kliniken sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kliniken. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Kliniken und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Kliniken Viersen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 31.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung des Lageberichts und der Buchführung der Rheinischen Kliniken Viersen, Viersen, nach KHG und der GemKHBVO für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Kliniken durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kliniken. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstands nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Kliniken sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kliniken. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Kliniken und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Die hat mit Datum vom 15.05.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen, Viersen, nach dem KHG und der GemKHBVO für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) wird der Bestätigungsvermerk um folgenden Hinweis ergänzt.

„Auf Grund des im Geschäftsjahr 2006 entstandenen Fehlbetrags in Höhe von 883.709,65 € ist die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen bilanziell überschuldet. Der ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 385.391,11 €.

Die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage müssen weitergeführt werden, um die dauerhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu gewährleisten.“

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Nauber

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Servicebetrieb Viersen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 20.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Servicebetriebes Viersen des Landschaftsverbandes Rheinland für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der EigVO liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Servicebetriebes Viersen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystem sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keine Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Servicebetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Servicebetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

Siegel der
Gemeindeprüfungs-
anstalt Nordrhein-
Westfalen

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können bis zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 während der Dienststunden, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Horion-Haus (Dienstgebäude Hermann-Pünder-Strasse 1), Zimmer 6030, eingesehen werden.

Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland

H a r r y  K.  V o i g t s b e r g e r

-MBl. NRW. 2008 S. 366