Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 23 vom 25.8.2008 Seite 423 bis 430

Änderung der Beitragsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
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Norm
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Änderung der Beitragsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

21220

Änderung der Beitragsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe


vom 21. Juni 2008

 

Artikel I

 

Die Beitragsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 18. Oktober 1986 (MBl. NRW. S. 1779) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2001 (MBl. NRW. S. 1623) wird wie folgt geändert:

 

1. § 1 wird wie folgt geändert:

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Beitragspflichtig ist, wer am 1. Februar des Beitragsjahres (Veranlagungsstichtag) Kammerangehöriger oder wer freiwilliger Kammerangehöriger ist. Ist der Arzt für das Beitragsjahr bereits von einer anderen Ärztekammer zur Beitragszahlung veranlagt, entfällt die Beitragspflicht. Macht ein Arzt eine Veranlagung unmöglich, wird er nachträglich veranlagt.“

 

2. § 2 wird wie folgt geändert:

Es wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt.

„(2) Für freiwillige Kammerangehörige beträgt der Beitrag 80,00 €.“

 

Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4 (neu).

 

Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„(4) Für Ärzte, die an wissenschaftlichen Hochschulen ausschließlich Grundlagenforschung betreiben, ermäßigt sich der Kammerbeitrag um 20 %. Diese Regelung gilt nicht für freiwillige Kammerangehörige.“

 

3. § 6 wird wie folgt geändert:

Der bestehende Absatz wird Absatz 1.

Es wird ein neuer Absatz 2 angefügt.

„(2) Absatz 1 Satz 1 gilt für freiwillige Kammerangehörige nicht.“

 

Artikel II

 

Diese Änderung der Beitragsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Genehmigt.

 

Düsseldorf, den 28. Juli 2008

 

 

Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

III C 2 - 0810.54 -

 

Im Auftrag

(G o d r y)

 

 

Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im „Westfälischen Ärzteblatt“ bekanntgemacht.

 

Münster, den 15. Juli 2008

 

 

Der Präsident

Dr. med. T h e o d o r  W i n d h o r s t

 

 

- MBl. NRW. 2008 S. 425