Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 26 vom 29.9.2008 Seite 467 bis 476

Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Innenministeriums - 45 - 27.12.06 vom 11.9.2008
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Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Innenministeriums - 45 - 27.12.06 vom 11.9.2008

203014

Richtlinie
über die Förderphase vor dem Studium
 zum höheren Polizeivollzugsdienst


RdErl. d. Innenministeriums - 45 - 27.12.06
vom 11.9.2008

1
Ziel

Gegenstand der Förderung ist die Qualifizierung zukünftiger Führungskräfte des höheren Dienstes. Sie vermittelt Kenntnisse aus den Kernbereichen Einsatzbewältigung/Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit sowie erfordert die Wahrnehmung besonderer Aufgaben zur Vorbereitung auf die Übernahme von Führungsfunktionen. Sie bereitet ferner auf das zweijährige Masterstudium vor und dient der weiteren Feststellung der Geeignetheit als zukünftige Führungskraft.

2
Gliederung und Inhalte

Der Ablauf der Förderphase wird zu Beginn in einem individuell mit den geförderten Personen abgestimmten Förderplan festgelegt. In dem Förderplan werden Lernziele und -inhalte sowie die Verwendungen in den Kernbereichen bestimmt, in denen sie bisher noch nicht oder nur über einen kurzen Zeitraum verwendet wurden.

Die Förderphase dauert grundsätzlich 24 Monate bei einer Beschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit dauert die Förderphase grundsätzlich 36 Monate.

2.1
Erstes Jahr der Förderphase

Das erste Jahr gliedert sich in die Abschnitte

-          Einführungsseminar,

-          Verwendung und Hospitationen in einem Polizeipräsidium

-          Abschlussseminar.

2.1.1
Einführungsseminar

Das einwöchige Einführungsseminar beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) dient der Einweisung in die Abläufe und der individuellen Abstimmung und Ausgestaltung des ersten Jahres der Förderphase.

Des Weiteren erfolgt in einer zweiwöchigen Veranstaltung die Vorbereitung auf die wahrzunehmenden Kernbereiche polizeilicher Arbeit.

2.1.2
Verwendung und Hospitationen in einem Polizeipräsidium

Durch die Verwendung im Polizeipräsidium werden Kenntnisse in fehlenden Kernbereichen polizeilicher Arbeit in einer Direktion bzw. Inspektion vermittelt. Hospitationen in Aufgabenfeldern, die für die Führung im höheren Polizeivollzugsdienst als erfolgskritisch angesehen werden, werden durchgeführt. Wurde bereits Dienst in allen Kernbereichen absolviert, erfolgt eine individuelle Festlegung eines weiteren Tätigkeitsfeldes (z.B. Stabsdienststelle einer Behörde).

Jede geförderte Person wird in dem Kernbereich einer erfahrenen Führungskraft des höheren Polizeivollzugsdienstes (h.D.) zugeordnet. Diese führt etwa zur Hälfte der Verwendungszeit ein Personalgespräch mit ihr, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf und die Ergebnisse den Zielen der Verwendung gerecht geworden sind.

2.1.3
Abschlussseminar

Im einwöchigen Abschlussseminar des LAFP NRW erfolgt die Präsentation der Seminararbeiten (s. Ziffer 3.1 Leistungsnachweise) sowie die Nachbereitung der Inhalte des ersten Jahres der Förderphase.

2.2
Zweites Jahr der Förderphase

Das zweite Jahr der Förderphase gliedert sich in die Abschnitte

-          Theoriemodul „Management und Steuerung“,

-          Praxisphase im Innenministerium,

-          Theoriemodul „Management und Führung“,

-          Führungshospitation in einem Polizeipräsidium

-          Abschlussseminar.

Die Abschnitte müssen nicht zeitlich aufeinander folgen.

2.2.1
Theoriemodul „Management und Steuerung“

Das LAFP NRW vermittelt in dem zweiwöchigen Theoriemodul „Management und Steuerung“ grundlegende methodische Kenntnisse der Steuerung und bereitet auf Methoden wissenschaftlichen Arbeitens sowie das Erstellen von Klausuren vor.

2.2.2
Praxisphase im Innenministerium

Die fünfmonatige Praxisphase im Innenministerium vermittelt einen Perspektivwechsel durch den Transfer der theoretischen Grundlagen von Management und Steuerung mittels Verwendung in der Sachbearbeitung. Während dieser Zeit soll an einem aktuellen Projekt teilgenommen werden.

Die zuständige Referatsleitung führt etwa zur Hälfte der Verwendungszeit mit der geförderten Person ein Personalgespräch und erörtert, ob der bisherige Verlauf und die Ergebnisse den Zielen der Verwendung gerecht geworden sind.

2.2.3
Theoriemodul „Management und Führung“

Das LAFP  NRW vermittelt in einem vierwöchigen Theoriemodul Merkmale erfolgreicher Kommunikation und Intervention zur Bewältigung von Führungsaufgaben.

2.2.4
Führungshospitation

Die viermonatige Führungshospitation erfolgt bei einer erfahrenen Führungskraft des h.D in einer Direktion oder Inspektion eines Polizeipräsidiums. Durch Begleitung, Beobachtung und Unterstützung dieser Führungskraft werden die Anforderungen des beruflichen Alltags vermittelt.

Die Führungskraft des h.D. führt etwa zur Hälfte der Verwendungszeit mit der geförderten Person ein Personalgespräch und erörtert, ob der bisherige Verlauf und die Ergebnisse den Zielen der Verwendung gerecht geworden sind.

2.2.5
Abschlussseminar

Das LAFP NRW reflektiert in einem zweiwöchigen Abschlussseminar die persönlichen Erfahrungen der geförderten Person aus der gesamten Förderphase. 

3
Leistungsnachweise und Befähigungsberichte

3.1
Leistungsnachweise

Die geförderte Person hat folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

-          zu 2.1.2: Erstellen und Präsentieren einer Seminararbeit. Das Thema der Seminararbeit richtet sich nach Problemstellungen des aktuell zugewiesenen Aufgabenbereichs in dem Polizeipräsidium oder es behandelt allgemein polizeiliche Problemstellungen mit hoher Relevanz für Führungskräfte. Das Thema wird in enger Abstimmung mit der benannten Führungskraft des h.D. des Polizeipräsidiums und dem LAFP NRW festgelegt. Wird eine Seminararbeit zentral gestellt, wird die Seminarleitung durch das LAFP NRW bestimmt. Das LAFP NRW begleitet die Seminararbeit des ersten Jahres der Förderphase in insgesamt 10 eintägigen Arbeitsgruppensitzungen. Die Bewertung der Seminararbeit erfolgt durch das LAFP NRW in enger Abstimmung mit der Führungskraft des h. D. des jeweiligen Polizeipräsidiums; bei zentralen Themenstellungen durch das LAFP NRW.

-          zu 2.2.1 und 2.2.3 jeweils eine durch das LAFP bewertete dreistündige Klausur

-          zu 2.2.2 und 2.2.4: Erstellen und Präsentieren einer Facharbeit. Die Facharbeit zu 2.2.2 solle Hindernisse und Umsetzungsschwierigkeiten zur Steuerung und Führung bearbeiten und Problemlösungen anbieten. Die Bewertung erfolgt durch die zuständige Referatsleitung des Innenministeriums bzw. die für die Führungshospitation benannte Führungskraft des h.D des jeweiligen Polizeipräsidiums.

Die Bewertung der Leistungsnachweise richtet sich nach den Kriterien „entspricht in besonderem Maße den Anforderungen“, „entspricht den Anforderungen“ und „entspricht nicht den Anforderungen“.

3.2
Befähigungsberichte

Nach jeder Praxisphase erstellt die Führungskraft des h.D. bzw. die zuständige Referatsleitung einen Befähigungsbericht.

Der Bericht soll Aufschluss über Dauer und Art der Verwendung, wesentliche Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale und Kenntnisse der geförderten Person geben und mit der Aussage „besonders bewährt“, „bewährt“ oder „nicht bewährt“ schließen.

Die Feststellung der Nichtbewährung ist ausführlich zu begründen.
Der Befähigungsbericht wird der geförderten Person bekannt gegeben, dabei soll grundsätzlich die Studienleitung des LAFP NRW teilnehmen.

3.3
Zertifizierung der Sprachkenntnisse in Englisch

Bis zum Abschluss des ersten Förderjahres hat die geförderte Person ihre Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung einer Volkshochschule oder eines privaten Anbieters erbracht werden. Die Kosten für eine Zertifizierung durch eine Volkshochschule werden vom LAFP NRW erstattet.

4
Gesamturteil,  Abschluss/Beendigung der Förderphase

4.1
Einzelfeststellungen

Entsprechen die Leistungsnachweise nach Ziffer 3.1 und 3.3 nicht den Anforderungen und/oder wird in den nach Ziffer 3.2 zu erstellenden Befähigungsberichten keine Bewährung festgestellt, berichtet das LAFP NRW dem Innenministerium.

Trifft der Befähigungsbericht die Aussage „nicht bewährt“ bzw. kann eine Bewährung am Ende einer Station noch nicht festgestellt werden, besteht die Möglichkeit des Wiederholens einzelner Förderstationen. Voraussetzung ist eine positive Prognose für den weiteren Verlauf der Förderphase.

Das Innenministerium entscheidet über den weiteren Verlauf der Förderphase bzw. ggf. über den Widerruf der Zulassung zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst.

4.2
Gesamturteil/Abschluss der Förderphase 

Das LAFP stellt das Gesamturteil der Förderphase fest und legt dieses dem Innenministerium NRW in einem Abschlussbericht vor. Für einen erfolgreichen Abschluss muss, ggf. nach Wiederholung,  mindestens die Bewährung festgestellt werden und die Leistungsnachweise müssen mindestens den Anforderungen entsprechen.

4.3
Sonstige Beendigungsgründe

Die Zulassung zur Förderphase vor der Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst kann jederzeit widerrufen werden, wenn konkrete Zweifel an der Eignung der geförderten Person bestehen (z.B. Straf- oder Disziplinarverfahren, grobes Fehlverhalten). Das LAFP NRW berichtet dem Innenministerium NRW.

Der Widerruf erfolgt durch das Innenministerium NRW.

5
Ergänzende Bestimmungen

5.1
Zuständigkeit

Die Beamtinnen und Beamten werden zum LAFP NRW versetzt und während der Förderphase von der Studienleitung betreut. Die Bediensteten des LAFP NRW nehmen die Aufgaben im Rahmen der Förderphase in ihrem Hauptamt wahr.

5.2
Erholungsurlaub

Der Erholungsurlaub wird im Förderplan festgelegt.

5.3
Regelbeurteilungen

Die Beamtinnen und Beamten in der Förderphase nehmen an der Regelbeurteilung nicht teil.

Meinen Erlass vom 6.6.2005 (MBl. NRW. S. 748), geändert durch RdErl. v. 13.2.2006 (MBl. NRW. S. 174) hebe ich hiermit auf.

-MBl. NRW. 2008 S. 468