Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 28 vom 17.10.2008 Seite 503 bis 516
Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland - HPH-Netz - Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 2.10.2008 |
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Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland - HPH-Netz - Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 2.10.2008
Veröffentlichung
der Vertretungsbefugnisse
für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen
des Landschaftsverbandes Rheinland
- HPH-Netz -
Bek. d.
Landschaftsverbandes Rheinland
vom 2.10.2008
Gemäß § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) in Verbindung mit 6 Abs. 2 der Betriebssatzung für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland - HPH-Netz - vom 20. Dezember 2005 (GV. NRW. S. 944) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland – HPH-Netz - veröffentlicht.
1. HPH-Netz Niederrhein
1.1 Mitglieder der Betriebsleitung sind:
Fachlicher Direktor:
Dipl.-Psychologe Thomas Ströbele
Kaufmännischer Direktor:
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Peerenboom
1.2 Die Stellvertretung der Betriebsleitungsmitglieder nehmen wahr:
Vertretung des Fachlichen Direktors:
Dipl.-Pädagogin Gabriele Kepser
Vertretung des Kaufmännischen Direktors:
Verwaltungsangestellter Karl-Heinz Pillen
2. HPH-Netz Mittelrhein-Ost
2.1 Mitglieder der Betriebsleitung sind:
Fachlicher Direktor:
Dipl.-Psychologe Gerald Schueler
Kommissarischer Kaufmännischer Direktor:
Dipl. Verwaltungswirt, Betriebswirt (VWA) Jörg Schürmanns
2.2 Die Stellvertretung der Betriebsleitungsmitglieder nehmen wahr:
Kommissarische Vertretung des Fachlichen Direktors:
Dipl.-Psychologin Sonja Weiblen
Vertretung des kommissarischen Kaufmännischen Direktors:
Verwaltungsfachwirtin Barbara Kaus
3. HPH-Netz Mittelrhein-West
3.1 Mitglieder der Betriebsleitung sind:
Fachliche Direktorin:
Dipl.-Pädagogin Ida Nottelmann
Kaufmännischer Direktor:
Dipl. Verwaltungswirt, Betriebswirt (VWA) Jörg Schürmanns
3.2 Die Stellvertretung der Betriebsleitungsmitglieder nehmen wahr:
Erste Vertretung der Fachlichen Direktorin:
Dipl.-Pädagogin Adelheid Niehaus
Zweite Vertretung der Fachlichen Direktorin:
Dipl.-Sozialarbeiter Wilderich Freiherr von Weichs
Vertretung des Kaufmännischen Direktors:
Verwaltungsangestellter Uwe Schultes
3.3 Institut für Konsulentenarbeit
Leitung des Institutes:
Dipl.-Psychologe Heinz Tietjen
4. Abgabe formbedürftiger Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen gemäß § 6
Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der
Landschaftsverbandsordnung bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der
Unterzeichnung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder
seinen allgemeinen Vertreter und den sachlich zuständigen
Landesrat.
Aufgrund der Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:
- An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des Sondervermögens,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/-Pacht von mehr als 5.000,00 EUR,
- Aufträge nach VOL bei einem Gesamtwert von mehr als 150.000,00 EUR,
- Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 150.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 750.000,00 EUR überschreiten,
- Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung.
Das Formerfordernis nach § 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung wird auch insoweit gewahrt, als eine vom Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinem allgemeinen Vertreter und dem sachlich zuständigen Landesrat unterzeichnete Vollmacht vorliegt (§ 21 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung).
5. Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen bedürfen nicht der Formerfordernis des § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung, soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung abgegeben werden.
5.1 Zuständigkeit der Betriebsleitung
In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen zum Betrieb der drei HPH-Netze gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Betriebsleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband durch die Fachliche Direktorin bzw. den Fachlichen Direktor und die Kaufmännische Direktorin bzw. den Kaufmännischen Direktor gemeinschaftlich vertreten.
Die Mitglieder der Betriebsleitung können durch ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vertreten werden.
Die Betriebsleitung entscheidet u.a. über:
- Erteilung von Aufträgen nach VOB bei einem Vergabewert im Einzelfall bis zu 150.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen,
-
Erteilung von Aufträgen nach VOL bei einem Vergabewert bis zu
150.000,00 EUR,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/Pacht von bis zu 5.000,00 EUR.
5.2 Zuständigkeit des Kaufmännischen Direktors
Ist die Kaufmännische Direktorin/ der Kaufmännische Direktor - allein zuständig (§ 5 Absatz 3, 1. Satz der Betriebssatzung in Verbindung mit der Dienstanweisung für die Betriebsleitungen), kann sie/ er die Unterzeichnungsbefugnis übertragen. Für die Abgabe entsprechender formfreier Verpflichtungserklärungen ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Unterzeichnungsbefugnis übertragen worden:
Für das HPH-Netz Niederrhein:
- ohne Einschränkung Kaufmännischer Direktor Andreas Peerenboom
-
ohne
Einschränkung
Stellv. des
Kaufmännischen Direktors
Karl-Heinz
Pillen,
-
bis zu 5.000,00 EUR für
Regionalleitungen:
Lambertus Meesters
Gabriele Kepser
Brigitte Balzer
Hans Lotgerink
Andreas Niehoff
Petra Schilling
-
bis 2.500,00 EUR im
Pflegekostenbereich
Horst Duenbostell
-
bis 5.000,00 EUR im
Beschaffungsbereich/
Gebäudemanagement
Edgar Huth
und Frank Ludwig
Für das HPH-Netz Mittelrhein-Ost:
-
ohne
Einschränkung
Kommissarischer
Kaufmännischer Direktor
Jörg
Schürmanns
-
ohne
Einschränkung
Stellv. des
kommissarischen Kaufmännischen
Direktors
Barbara Kaus
-
bis zu 50.000,00 EUR im
Einkaufs-
und
Gebäudemanagement
Iris Mamadi
-
bis zu 2.500,00 EUR für
Bestellungen
Axel Schürhoff, Monika Symanski,
Thomas Weber
-
bis zu 500,00 EUR für
Bestellungen
Michael Emil
Martens, Ralf Reimann, Yvonne Zeiler
-
bis zu 500,00 EUR für die
Beschaffung von Materialien
für Reparaturen
Manfred Seipel
Für das HPH-Netz Mittelrhein-West:
- ohne Einschränkung Kaufmännischer Direktor Jörg Schürmanns
-
ohne
Einschränkung
Stellv. des
Kaufmännischen Direktors
Uwe Schultes
-
bis zu 10.000,00 EUR für
Regionalleitungen:
Markus Kellmann
Sven Olaf Rogahn
Manfred
Nowak
Adelheid Niehaus
Thorsten
Valentin
Christian Bradl
Friedhelm
Franz
Wilderich
von Weichs
-
bis zu 5.000,00 EUR im
Beschaffungsbereich/
Gebäudemanagement
Karin Gure, Andreas Seidelmeyer
-
bis 2.500,00 EUR im
Pflegekostenbereich
Rosemarie
Esser
Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland
Harry K. V o i g t s b e r g e r
- MBl. NRW. 2008 S. 508