Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 31 vom 17.11.2008 Seite 563 bis 576
Rechnungslegungserlass 2008 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 v. 31.10.2008 |
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Rechnungslegungserlass 2008 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 v. 31.10.2008
II.
Rechnungslegungserlass 2008
- Bundeshaushalt -
RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 -
25.2
v. 31.10.2008
Der Rechnungslegungserlass 2008 des Bundesministeriums der Finanzen ist im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden (GMBl.) Nr. 49 veröffentlicht worden. Der Rechnungslegungserlass 2008 wird wegen seines großen Umfangs nicht im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen abgedruckt. Sonderdrucke der Nummer 49 des GMBl. können vielmehr bei der Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln oder durch den Buchhandel bezogen werden. Daneben ist der Rechnungslegungserlass auch im Internet (http://zef.bfinv.de/dokumentationen/index.html) veröffentlicht.
Die mit der Rechnungslegung und der Aufstellung der Haushalts- und Vermögensrechnung für den Bund befassten Dienststellen werden auf die Bezugsmöglichkeiten hingewiesen und gebeten, den Rechnungslegungserlass 2008 zu beachten, die Abschlussarbeiten sorgfältig auszuführen und die festgesetzten Termine einzuhalten.
Zusatz für die Bezirksregierungen:
Ich bitte, die Kreise und kreisfreien Städte zu unterrichten und die hierfür benötigten Abdrucke dieses Runderlasses und des Rechnungslegungserlasses, soweit erforderlich, selbst herzustellen. Ferner bitte ich die Bezirksregierungen Köln und Münster, aus Vereinfachungsgründen auch den Landschaftsverband Rheinland bzw. den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Kenntnis zu setzen.
-MBl. NRW. 2008 S. 567