Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 31 vom 17.11.2008 Seite 563 bis 576
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 - v. 3.11.2008 |
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 - v. 3.11.2008
Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2008
- Bundeshaushalt -
RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 -
25.2 -
v. 3.11.2008
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.9.2008 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 ist in der Nummer 49 des Gemeinsamen Ministerialblattes der obersten Bundesbehörden veröffentlicht worden. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://zef.bfinv.de/dokumentationen/index.html) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass
1.
Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2008 den Bundeskassen mit
Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der
Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende
des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10.
Dezember 2008 zuzuleiten sind,
2.
In Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens
Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die
Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt
Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen
enthalten.
Auf Nummer 1.7 und Nummer 5 des Rundschreibens weise ich besonders hin.
Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.
- MBl. NRW. 2008 S. 567