Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 34 vom 19.12.2008 Seite 597 bis 608

Errichtung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (LAV NRW) Bek. d. Ministerpräsidenten – I A – v. 14.11.2008
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Errichtung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (LAV NRW) Bek. d. Ministerpräsidenten – I A – v. 14.11.2008

2005

Errichtung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (LAV NRW)

Bek. d. Ministerpräsidenten – I A –
v. 14.11.2008

I.

Der Errichtungserlass v. 14.11.2003 (MBl. NRW. S. 1496) wird wie folgt geändert:

1.
Ziff. 1, Sätze 2 und 3 werden ersetzt durch:

„Die Dienststellen

-          Personenstandsarchiv Brühl und

-          Hauptstaatsarchiv Düsseldorf

werden zusammengefasst zu einer Abteilung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.

Die Dienststellen

-          Staats- und Personenstandsarchiv Detmold,

-          Staatsarchiv Münster

werden Abteilungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.

Die Abteilung Zentrale Dienste wird den Abteilungen gleichgestellt.

Die Abteilung „Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit“ wird als Fachbereich „Grundsätze“ dem Präsidenten zugeordnet.

Die Abteilung Technisches Zentrum wird bezüglich der IT-Infrastruktur, IT-Administration und IT-Entwicklung der Abteilung Zentrale Dienste und bezüglich der IT-Strategie und der zentralen Restaurierungswerkstatt, Sicherungs- und Schutzverfilmung, Digitalisierung dem Fachbereich Grundsätze zugeordnet.

Die Abteilungen erhalten folgende Bezeichnungen:

-          Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Zentrale Dienste

-          Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland,

-          Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen und

-          Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Ostwestfalen-Lippe.

Der Fachbereich erhält die Bezeichnung:

-          Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Fachbereich Grundsätze.

2.
Ziff. 5 Satz 1 erhält die Fassung:

„Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen wird durch eine Geschäftsleitung geführt, der der Präsident vorsteht. Das Landesarchiv gliedert sich in Abteilungen und Fachbereiche entsprechend dem Organisationsplan.“

In Satz 2 wird nach „Organisationsplan“ eingefügt: „und der Geschäftsordnung“.

Satz 3 wird Satz 2.

3.
Ziff. 6.2 wird wie folgt geändert:

„Die für die zentralen Dienste verantwortliche Abteilungsleitung vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten.“

II.

Die Änderungen treten zum 1. Dezember 2008 in Kraft.

- MBl. NRW. 2008 S. 598