Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 4 vom 12.2.2009 Seite 59 bis 72

Fahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen
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Norm
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zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Fahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen

805

Fahrpersonalgesetz
Richtlinien
für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – II A 3 – 8231.6,
d. Innenministeriums – 43 – 57.04.08 – 8,
d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – III.6-40-09/9
v. 13.1.2009

Um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz den erfolgten Änderungen anzupassen, hat eine Projektgruppe des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) neue Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen im Sinne des Fahrpersonalgesetzes erstellt. Bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist nach diesen Richtlinien zu verfahren. Von einer Veröffentlichung der Richtlinien in Druckform im Ministerialblatt wird wegen des Umfangs verzichtet. Sie werden auf der Internetseite des MAGS unter www.arbeitsschutz.nrw.de und in der elektronischen Version der Sammlung des Ministerialblatts Nordrhein-Westfalen (http://www.sgv.im.nrw.de) veröffentlicht.

Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie – 212 – 8231.6, d. Innenministeriums – 44.3-2505/2, u.d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr – 40-09/9 v. 16.1.2002 (SMBl. NRW. 805) wird aufgehoben.

Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Justizministerium.

-MBl. NRW. 2009 S. 70