Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 10 vom 20.4.2009 Seite 151 bis 164
Allgemeine Kommunalwahlen 2009 Nachweis von Vorstand, Satzung und Programm von Parteien und Wählergruppen Bek. d. Innenministeriums–12 - 35.12.00 - v. 3.4.2009 |
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Allgemeine Kommunalwahlen 2009 Nachweis von Vorstand, Satzung und Programm von Parteien und Wählergruppen Bek. d. Innenministeriums–12 - 35.12.00 - v. 3.4.2009
Innenministerium
Allgemeine
Kommunalwahlen 2009
Nachweis von Vorstand, Satzung und Programm von
Parteien und Wählergruppen
Bek. d.
Innenministeriums–12 - 35.12.00 -
v. 3.4.2009
Aufgrund des § 25 der Kommunalwahlordnung
(KWahlO) vom 31. August 1993 (GV. NRW. S. 592 / SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2008 (GV. NRW. S. 680) - wird bekannt gemacht:
Nachdem durch Wahlausschreibung vom 4.
März 2009 der Tag der allgemeinen Kommunalwahlen auf den 30. August 2009
festgesetzt wurde und die Bekanntmachung vom 11. Dezember 2008 (MBl. NRW. 2008 S. 601; 2009 S. 16) aufgehoben wurde, wird
meine Bekanntmachung vom 12.1.2009 - 12-35.12.00 - wie folgt geändert:
Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:
„1.1
Eine Partei oder Wählergruppe, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung –
9. März 2009 – (s. Bek. des Innenministers v. 4. März 2009, veröffentlicht am
9. März 2009 – MBl. NRW. S. 97) laufenden Wahlperiode
nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des
zuständigen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land
im Bundestag vertreten ist, kann Wahlvorschläge für die Wahlen zu den
Vertretungen der Gemeinden und Kreise am 30. August 2009 nur einreichen, wenn sie
nachweist, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand,
eine schriftliche Satzung und ein Programm hat - § 15 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs.
3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, S. 509 / SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 3, 5, 6 und 7 des Gesetzes über die
Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514); § 26 Abs. 5 Satz 1, § 31 Abs. 3 Satz 3 KWahlO.“
In Nummer 3 wird die Angabe „11. Dezember
2008“ durch die Angabe „9. März 2009“ ersetzt und werden in der Aufzählung die
folgenden Parteien, die am 9. März 2009 in der Unterlagensammlung des
Bundeswahlleiters neben den genannten geführt wurden und in Nordrhein-Westfalen
organisiert waren, unter Berücksichtigung der alphabetischen Reihenfolge an den
entsprechenden Stellen eingefügt:
- Rentnerinnen
und Rentner Partei (RRP)
- Partei für
Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische
Initiative (Die PARTEI)
- Wir Rentner
machen mobil (WRMM)
In Nummer 4.2 Satz 4 wird die
Terminangabe „bis zum 8. April 2009“ durch die Angabe „bis zum 1.
Juli 2009“ ersetzt.
- MBl. NRW. 2009 S. 162